Die Bewerbung an der Berufsfachschule für Kinderpflege Ebersberg in Kirchseeon ist aktuell noch möglich. Anmeldung Fachakademie für Sozialpädagogik ist online möglich. Informationen zur Anmeldung unter der jeweiligen Seiten auf unserer Homepage! *** Die Anmeldung für das Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und Landwirtschaft laufen aktuell. Anmeldung Online möglich

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Startschuss für die ersten Abiturprüfungen im neuen G9
    20. April 2026

    Kultusministerin Anna Stolz: „Aufwuchs des neuen G9 vor dem Abschluss – ein Meilenstein für unsere Abiturientinnen und Abiturienten und eine tragende Säule der Bildung in Bayern.“

    Am 22. April starten für rund 29.000 Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien die Abiturprüfungen an den Gymnasien in Bayern. Sie sind damit der erste Jahrgang, der das bayernweite Abitur im neuen neunjährigen Gymnasium (G9) absolviert. Das bedeutet nicht nur eine Besonderheit für die Schülerinnen und Schüler, sondern markiert auch den Abschluss einer der umfangreichsten gymnasialen Bildungsreformen in Bayern.

    Kultusministerin Anna Stolz sieht das neue G9 als sehr erfolgreiches Reformprojekt: „ Das erste Abitur im neuen G9 ist ein besonderer Meilenstein für unsere Schülerinnen und Schüler – und für eine zukunftssichere Bildung in Bayern: Es ist nicht nur der Abschluss eines erfolgreichen Bildungswegs. Es ist zugleich der Abschluss der mehrjährigen Aufwuchsphase, die wir im engen Dialog mit der gesamten gymnasialen Schulfamilie ausgestaltet und kontinuierlich begleitet haben. Für die hervorragende Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Bayerischen Philologenverband, sage ich ausdrücklich Danke!“

    Das zusätzliche Lernjahr ist für die Schülerinnen und Schüler ein enormer Gewinn. „Unsere Abiturientinnen und Abiturienten nehmen aus diesen neun Jahren ein wertvolles Gesamtpaket für ihre Zukunft mit: Dazu gehört neben fundiertem Wissen auch die Möglichkeit, ihre Begabungen auszuprägen, indem sie individuelle Schwerpunkte setzen, die Fähigkeit zum eigenständigen Denken und ein starkes Verantwortungsbewusstsein erwerben. Die zusätzliche Lernzeit hat ihnen auch mehr Raum gegeben, ihre eigenen Stärken und Interessen weiterzuentwickeln und ihre Persönlichkeit zu entfalten. Das neue G9 zeigt: Das bayerische Gymnasium steht für eine moderne, positive Leistungskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die Förderung individueller Talente ermöglicht“ , so Anna Stolz.

    Allen Abiturientinnen und Abiturienten drückt die Kultusministerin für die bevorstehenden Prüfungen fest die Daumen: „Liebe angehende Abiturientinnen und Abiturienten, jetzt ist Ihr Moment gekommen: Sie haben Ihren bisherigen schulischen Weg mit viel Engagement und Ausdauer gemeistert und sich gut auf die Prüfungen vorbereitet. Vertrauen Sie auf sich und auf das, was Sie können. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, starke Nerven und natürlich auch die nötige Portion Glück!“

    Weiterhin betont die Kultusministerin: „Hinter jedem Abschluss stehen unsere engagierten Schulleitungen und Lehrkräfte, die junge Menschen mit den Schätzen der Fachdisziplinen und fächerübergreifenden Zusammenhängen vertraut gemacht haben, sie in ihrer Entwicklung zu kompetenten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten unterstützt haben und ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite standen. Für dieses Engagement danke ich ihnen herzlich!“

    Die erste G9-Abiturprüfung

    Ab diesem Schuljahr wird für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 das Abitur flächendeckend an allen öffentlichen und staatlich anerkannten Gymnasien nach den Bestimmungen des neunjährigen Gymnasiums durchgeführt.

    • Das bleibt: Fünf-Fächer-Abitur
    • Das ist neu: Individuelle Schwerpunktsetzung in der Abiturprüfung, mehr Flexibilität bei den Prüfungsformen

    Für nähere Informationen und den Terminplan verweisen wir auf unsere Pressemitteilung vom 4. März 2026:

    Premiere für das neue G9-Abitur | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Die Übersicht „Aktuelles: Abiturprüfung 2026“ auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus enthält neben einer umfassenden Terminübersicht aller Prüfungsfächer zahlreiche wissenswerte Informationen rund um das diesjährige Abitur:

    Aktuelles: Abiturprüfung 2026 | Gymnasium | Schularten | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Die Seite wird nach Beendigung der Abiturprüfungen fortlaufend aktualisiert.

  • KI zum Anfassen: Erfolgreiche Fortbildungsreihe bringt Schule und Wirtschaft zusammen
    20. April 2026

    Digitalministerium stärkt gemeinsam mit ALP Dillingen die KI-Kompetenz von Lehrkräften in ganz Bayern.

    Mit einer erfolgreichen Abschlussveranstaltung am Centre for Future Production der Universität Augsburg im KI-Produktionsnetzwerk der Bezirkshauptstadt ist heute die KI-Fortbildungsreihe „Let’s talk about AI – Wie hält KI in der Arbeitswelt Einzug?“ der Dillinger Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) erfolgreich zu Ende gegangen. 80 Lehrkräfte sämtlicher Schularten aus ganz Bayern nutzten die Gelegenheit, sich intensiv mit aktuellen KI-Anwendungen aus der Unternehmenspraxis auseinanderzusetzen und wertvolle Impulse aus der Wissenschaft für einen modernen Unterricht mitzunehmen.

    Im Mittelpunkt stand der direkte Austausch zwischen Lehrkräften, Unternehmen und Wissenschaft – und damit die gezielte Verzahnung von Schule, Wirtschaft und Forschung. Initiiert wurde das besondere Fortbildungsangebot von Bayerns Digitalminister Dr. Fabian Mehring, der persönlich zum Abschluss der Seminarreihe kam, um bei Lehrern, Wirtschaftsvertretern und Wissenschaftlern gleichermaßen für eine engere Zusammenarbeit zu werben, um im KI-Zeitalter bestehen zu können.

    Kultusministerin Anna Stolz: „Künstliche Intelligenz verändert die Lebens- und Arbeitswelt von uns allen grundlegend. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere Kinder frühzeitig auf neue Technologien und den damit einhergehenden Wandel vorbereiten. Schule hat hier eine Schlüsselrolle: Sie muss Orientierung geben und die Kompetenzen vermitteln, die junge Menschen brauchen, um sich sicher und reflektiert in einer digitalen Welt zu bewegen. Genau deshalb ist der enge Austausch zwischen Schule, Wissenschaft und Wirtschaft so wertvoll – denn nur so gelingt es, Theorie und Praxis sinnvoll zu verbinden. Nur wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler frühzeitig stärken, können sie Chancen neuer Technologien selbstbewusst nutzen.“

    Digitalminister Dr. Fabian Mehring: „Mit diesem innovativen Format haben wir eindrucksvoll gezeigt, wie moderner Wissenstransfer funktioniert. Wenn wir die digitale Zeitenwende meistern wollen, müssen wir Bayerns starkes Netzwerk aus Unternehmen und Forschung direkt in die Klassenzimmer bringen. Wer das Silicon Valley der Zukunft werden möchte, muss das Talent Valley der Gegenwart sein. Digitale Zukunftstechnologien verursachen gerade die industrielle Revolution unserer Zeit. Technologiesprünge durch KI und Co. werden in den nächsten Jahren unsere Art zu leben, zu lernen und zu arbeiten fundamental verändern – und den Wohlstand auf der Welt neu verteilen. Deshalb müssen wir die nächste Generation fit für das KI-Zeitalter machen, in dem sie ihr ganzes Leben verbringen wird. Dazu gilt es, neue Technologien erlebbar zu machen und Bayerns Schülern die notwendigen Kompetenzen zu vermitteln, um in der modernen Welt zurechtzukommen und neue Technologien selbstbewusst mitgestalten zu können. Der Schlüssel dazu sind unsere Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat. Angesichts rasanter technischer Entwicklungen ist es entscheidend, unseren Pädagogen das notwendige Rüstzeug an die Hand zu geben, um ihre Schützlinge optimal ausbilden zu können. So entsteht Begeisterung für Technologie und echte Lust auf Zukunft.“

    Bernhard Stegmann, Direktor der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP): „Für einen pädagogisch sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist die Sensibilisierung und Qualifizierung der Lehrkräfte grundlegend. In den Podcast-Folgen und eSessions der Fortbildungsreihe konnten Lehrkräfte bereits ihre Kompetenzen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz erweitern und viele konkrete KI-Szenarien kennenlernen, denen ihre Schülerinnen und Schüler in der künftigen Arbeitswelt begegnen werden. Der heutige Präsenz-Lehrgang rundet das Angebot durch Begegnungen mit den an der Reihe teilnehmenden Unternehmen verschiedener Branchen ab und schafft Möglichkeiten, KI zu erleben und sich über die Potenziale und Herausforderungen der Technologie auszutauschen.“

    Dr. Marietta Menner , Leitung KI-Bildung am Centre for Future Production: „Dass dieses Abschlussevent bei uns stattgefunden hat, zeigt, wie wichtig es ist, KI frühzeitig und praxisnah zu vermitteln. Wenn junge Menschen schon in der Schule ein Gefühl für Künstliche Intelligenz entwickeln, können Unternehmen später direkt daran anknüpfen. Genau diesen Übergang gestalten wir als Universität Augsburg – gemeinsam mit dem Ministerium – im Rahmen des KI-Produktionsnetzwerks sowie des Centre for Future Production aktiv mit. Wir schaffen die Räume, die es braucht, um KI nicht nur zu erklären, sondern erlebbar zu machen.“

    Die Fortbildungsreihe kombinierte unterschiedliche Formate wie eSessions, Podcasts und eine Präsenzveranstaltung mit wissenschaftlichen Vorträgen, Workshops sowie einer Führung durch den KI-Erlebnisraum „Halle 43“ des KI-Produktionsnetzwerk sowie des Centre for Future Production der Universität Augsburg. Dabei wurden die vielfältigen Facetten des KI-Einsatzes in der Arbeitswelt praxisnah, differenziert und mit klarem Bezug zu Bildung und Beruf vermittelt. Lehrkräfte erhielten Einblicke in konkrete Anwendungsfälle aus der Wirtschaft, die sie in ihren Unterricht einbringen können.

    Im Zentrum der Abschlussveranstaltung standen praxisnahe Einblicke in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sowie der direkte Austausch zwischen Lehrkräften, Wissenschaft und Unternehmen. Insgesamt beteiligten sich fünf Unternehmen an der Fortbildungsreihe, vier davon aus eigenen Programmen des Digitalministeriums wie NextGen4Bavaria und KI-Transfer Plus. In interaktiven Workshops und einem „Speeddating“-Format stellten die Unternehmensvertreter den Lehrkräften ihre KI-Anwendungen vor und diskutierten gemeinsam aktuelle Anforderungen des Arbeitsmarkts und die Kompetenzen, die künftig in Schule und Beruf gefragt sind.

  • „Talent im Land – Bayern“ − ein starkes Netzwerk für beste Bildungschancen!
    17. April 2026

    Feierliche Aufnahme von 35 Schülerinnen und Schülern ins Stipendienprogramm.

    Motivation, Talent und Teamgeist werden in diesem starken Netzwerk großgeschrieben: Auch in diesem Jahr dürfen sich wieder besonders begabte und engagierte Jugendliche aus dem gesamten Freistaat über die Aufnahme in das Programm „Talent im Land – Bayern“ (TiL) freuen. Beim feierlichen Festakt in der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz überreichte Kultusministerin Anna Stolz den 35 neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten, die eine unabhängige Jury aus zahlreichen Bewerbungen ausgewählt hatte, ihre Urkunden und betonte dabei:

    „Gerade junge Menschen, die sich engagieren und trotz schwieriger Bedingungen ihren Weg gehen, verdienen unsere volle Unterstützung. Und genau hier setzt das Programm ‚Talent im Land – Bayern‘ an, mit gezielter Förderung und viel Vertrauen in das Potenzial unserer Schülerinnen und Schüler. So geben wir ihnen die Möglichkeit, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten und stehen dabei fest an ihrer Seite. Mit ‚Talent im Land – Bayern‘ wollen wir auch sichtbar machen: Leistung ist etwas Cooles! Mein herzlicher Glückwunsch an alle neuen Stipendiatinnen und Stipendiaten.“

    „Talent im Land – Bayern“ – seit 2005 ein erfolgreiches Stipendienprogramm

    Seit über 20 Jahren ist es Ziel des Stipendienprogramms, junge Menschen zu fördern, die die Fachhochschul oder Allgemeine Hochschulreife anstreben, aufgrund ihrer Biografie aber besondere Herausforderungen zu meistern haben. Für die Aufnahme ins Programm wählt eine Jury mit Vertretern aus den Bereichen Kultur, (Hoch-)Schule und Wirtschaft aktuell jährlich 35 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten eines Jahrgangs aus. Für die Stipendiatenjahrgänge 2024 bis 2026 finanziert die TÜV SÜD Stiftung jeweils fünf dieser Stipendienplätze. Seit 2014 steht TiL auch Schülerinnen und Schülern ohne Migrationsgeschichte offen. Das Programm bietet den teilnehmenden Jugendlichen neben einer finanziellen Unterstützung eine umfassende Betreuung und Förderung in Form eines vielfältigen und qualitätvollen Bildungsangebots mit Seminaren, Studientagen und Studienreisen. „Talent im Land – Bayern“ zählt derzeit 113 Stipendiatinnen und Stipendiaten und zeigt mit über 800 Alumni den Erfolg des ganzheitlichen Förderkonzepts. Weiterführende Informationen zu dem Programm finden Sie unter: Talent im Land - Bayern

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

 Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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Außenstelle Feldkirchen

Dornacher Str. 3A * D - 85622 FELDKIRCHEN

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