Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Zukunftsorientiert und inspirierend – Neun bayerische Realschulen mit MINT21DIGITAL-Preis ausgezeichnet
    12. November 2025

    Wenn Neugier auf Technik und Digitalisierung trifft, entstehen hervorragende Ideen an Bayerns Realschulen. Die besten von ihnen wurden heute in der Staatlichen Realschule Puchheim für ihre außergewöhnlichen Projekte in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik prämiert und durften sich über den MINT21DIGITAL-Preis freuen.

    Kultusministerin Anna Stolz würdigte im Vorfeld der Veranstaltung die beeindruckenden Leistungen der Preisträgerinnen und Preisträger: „Die MINT-Fächer sind für mich das Herzstück einer zukunftsorientierten Bildung. Gerade Wettbewerbe wie ‚ MINT21DIGITAL‘ fördern das kreative Denken bei unseren Schülerinnen und Schülern, wecken ihre Neugier und helfen dabei, die Welt von morgen aktiv mitzugestalten. Jeder von uns spürt täglich, wie rasant sich unser Leben durch technologische und wissenschaftliche Fortschritte verändert. Umso wichtiger ist es für junge Menschen, in den Fächern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik am Ball zu bleiben. Wir alle wissen: Nur durch Innovationen und neue Ideen kommt unsere Gesellschaft voran! Die ausgezeichneten Realschulen sind hier echte Vorbilder, dazu gratuliere ich ganz herzlich! Für mich steht MINT für die Macher von morgen!“

    Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., betonte anlässlich der Preisverleihung: „Unsere bayerischen Betriebe bieten jungen Talenten vielfältige Karriereperspektiven und ausgezeichnete Entwicklungschancen. Damit unser Wirtschaftsstandort langfristig konkurrenz- und zukunftsfähig bleibt, sind die Betriebe auf gut ausgebildete MINT-Nachwuchskräfte angewiesen, die innovative Lösungen entwickeln und umsetzen können. Zur Sicherung dieses Fachkräftebedarfes brauchen wir Bildungsprojekte, die frühzeitig, individuell und praxisnah die Technikbegeisterung junger Menschen wecken. Aus Sicht der bayerischen Wirtschaft stellt die Initiative MINT 21DIGITAL an bayerischen Realschulen die richtigen Weichen. Sie stärkt die MINT-Kompetenzen der bayerischen Schülerinnen und Schüler und macht sie fit für die Arbeitswelt von morgen.“

    Sandra Stenger, Vorstandsvorsitzende des bbw – Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft, hob hervor: „Bei unseren Bildungsangeboten ist uns ein starker Praxisbezug sehr wichtig. Dadurch entsteht eine unmittelbare Verbindung zwischen schulischer Bildung und den realen Anforderungen in Unternehmen. Das Besondere an der MINT21DIGITAL-Initiative an Bayerischen Realschulen: Die Schulen haben viel Freiheit, sie können eigenständig innovative MINT-Projekte entwickeln und diese an andere Realschulen weitergeben. Auf diese Weise profitieren nach und nach immer mehr Schülerinnen und Schüler von diesem zukunftsweisenden Ansatz.“

    Informationen zur Initiative MINT21 DIGITAL

    Die Initiative MINT21 startete als Teil der Initiative Realschule21 im Jahr 2010, um das besondere Bildungsangebot der Schulart Realschule in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) weiterzuentwickeln und diese zukunftsfähig zu positionieren. Digitale Themen rücken seitdem zunehmend in den Mittelpunkt, so wurde MINT21 gemäß dieser neuen Schwerpunktsetzung im Jahr 2018 in MINT21DIGITAL umbenannt. Die derzeit 78 Netzwerk-Realschulen haben bisher über 600 Projekte verwirklicht. Projektpartner der MINT-Förderung sind bayme und vbm (die bayerischen Metall- und Elektroarbeitgeber), die vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.), die bbw (das Bildungswerks der Bayerischen Wirtschaft e. V.) und das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Weitere Informationen zu MINT21 DIGITAL finden Sie unter: BRN: MINT21 (realschulebayern.de).

    Mit dem MINT21-Digital-Preis 2025 wurden ausgezeichnet:

    (in alphabetischer Reihenfolge nach Ort, Projektname in Klammern):

    • Alexander-von Humboldt-Realschule Bayreuth, Staatl. RS Bayreuth I, Oberfranken (Kooperation mit FabLab-Bayreuth)
    • Altmühltal-Realschule Beilngries, Staatliche Realschule Beilngries, Oberbayern-West (Bau einer Holzliege im Wahlfach „MINT für Mädchen“)
    • Staatliche Realschule Eggenfelden, Niederbayern (Bau eines Aussichtsturms)
    • Staatliche Realschule Herzogenaurach, Mittelfranken (MINT-Förderung für Mädchen)
    • Staatliche Realschule Hösbach, Unterfranken (MINT-Kooperation mit der Hochschule Aschaffenburg)
    • Hans-Maier-Realschule Ichenhausen, Staatliche Realschule, Schwaben („Level up! Dein Medien-Update“)
    • Realschule Kronach I, Oberfranken (SONDERPREIS) (Märchenhafte Teilnahme Lichtkunst-Festival „Kronach leuchtet“)
    • Albert-Schweitzer-Realschule Regensburg II, Oberpfalz (3D trifft Historie)
    • Johann-Rieder-Realschule Rosenheim, Staatliche Realschule Rosenheim, Oberbayern-Ost (Nachhaltig MINTgestalten)
  • Bayerns Schulen setzen Maßstäbe für Gesundheit und Prävention – Auszeichnung für 376 „gute gesunde Schulen“
    10. November 2025

    Gesund und stark durch den Schulalltag und das Leben gehen – dafür setzen sich die 376 Schulen ein, die sich über die Auszeichnung „gute gesunde Schule“ freuen dürfen. Im Rahmen eines Festakts in der Münchner Allerheiligen-Hofkirche wurden sie für besonderes Engagement am heutigen Montag mit einer Urkunde geehrt.

    Kultusministerin Anna Stolz und Gesundheitsministerin Judith Gerlach würdigten im Vorfeld die großartigen Leistungen für die Schulgemeinschaft.

    „Die prämierten Schulen zeigen eindrucksvoll, wie Bildung und Gesundheitsförderung der Schülerinnen und Schüler miteinander verknüpft werden können. Diese Auszeichnung freut mich sehr, da mir Gesundheit und Bewegung ein Herzensanliegen sind. Denn: Eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung bilden ein stabiles Fundament für ein gesundes und ausgeglichenes Leben. Durch gezielte Angebote für Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung schaffen unsere ‚guten gesunden Schulen‘ ein ganzheitliches Umfeld, in dem Kinder und Jugendliche gesund aufwachsen können. Mein besonderer Dank gilt der Schulfamilie für dieses herausragende Engagement“, betonte Kultusministerin Anna Stolz.

    Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach sagte: „Wo Gesundheit gefördert wird, entsteht Zukunft - dieses Motto soll an Schulen künftig noch stärker in den Lernalltag eingehen. Weil wichtige Weichen für ein gesundes Leben bereits in jungen Jahren gestellt werden, haben die Schulen einen sehr hohen Stellenwert in unserem Masterplan Prävention, den ich im Oktober vorgestellt habe. Am 13. Oktober haben wir daher auch erstmals landesweit den neuen Bayerischen Präventionstag begangen – mit den Schulen als Vorreiter. Sie waren an diesem Tag zu Aktionen aufgerufen, die für einen gesunden Lebensstil sensibilisieren. Unser Masterplan enthält insgesamt rund 250 Maßnahmen, um gelebte Prävention im Alltag zu verankern. Neben einer frühen Stärkung der Gesundheitskompetenz setzen wir uns beispielsweise auch dafür ein, die Kinder- Vorsorgeuntersuchungen auf die mentale Gesundheit auszuweiten. Zudem wollen wir mit Speiseplan-Checks die Qualität des Schulessens verbessern.“

    Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch das „Landesprogramm für die gute gesunde Schule Bayern“ vorgestellt, das zur langfristigen Gesundheitsförderung der Schulfamilie beiträgt.

    Von den ausgezeichneten Schulen haben 273 bereits mindestens zum zweiten Mal teilgenommen. Die 58 Schulen, die zum fünften Mal erfolgreich am Landesprogramm teilnehmen, erhalten den Status „Wegbereiter für Gesundheitsförderung“ und eine neue, dauerhafte Plakette. Sie müssen in den Folgejahren keine erneute Bewerbung einreichen, werden aber weiterhin vom Landesprogramm bei der Umsetzung der Präventionsarbeit begleitet und unterstützt.

    Die Schulen, die in diesem Jahr erfolgreich am Landesprogramm teilgenommen haben, sind in einer interaktiven Karte unter Wir sind dabei! auf der Homepage des Landesprogramms zu finden. Träger des Landesprogramms sind neben dem Kultus- und Gesundheitsministerium das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die AOK Bayern, die BARMER und die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

    Hintergrundinformationen zur „guten gesunden Schule“

    Beim „Landesprogramm für die gute gesunde Schule“ können sich alle bayerischen Schulen anmelden. Um die Auszeichnung zu erhalten, müssen diese zwei Gesundheitsprojekte aus verschiedenen Themenfeldern umsetzen. Die Bandbreite reicht hier von Ernährung über Bewegung und Entspannung/Wohlbefinden bis hin zu Suchtprävention und Lehrergesundheit. Dabei ist eine wiederholte Teilnahme am Programm erwünscht, insbesondere um neue Projekte durchzuführen oder bereits bestehende weiterzuentwickeln. Hier wurden beispielsweise über mehrere Jahre Bereiche des Schulgebäudes bzw. Schulgeländes als Ruhe- und Entspannungs- aber auch Bewegungsräume umgestaltet oder der Pausenverkauf bzw. die Mittagsverpflegung im Sinne einer gesunden Verpflegung kontinuierlich weiterentwickelt. Insgesamt haben in Bayern bisher – einschließlich dieser Runde – 536 Schulen die Auszeichnung „gute gesunde Schule Bayern“ erhalten.

    Weitere Informationen zum Landesprogramm und zur Bewerbung erhalten Sie unter https://www.ggs.bayern.de/.

  • Pferde, Pädagogik, Perspektiven: „Reiten ist mehr als Sport, es ist eine Schule fürs Leben.“
    31. Oktober 2025

    Kultusministerin Anna Stolz und Karin Baumüller-Söder besuchen das Projekt der Karl-Amberg-Mittelschule Alzenau zum Reiten in der Schule.

    Beim gemeinsamen Besuch des Projekts der Karl-Amberg-Mittelschule Alzenau „Schulsport Reiten – Bildung trifft Bewegung“ auf dem Gelände des Reit- und Fahrvereins Alzenau e. V. machten sich Kultusministerin Anna Stolz und Frau Karin Baumüller-Söder ein eindrucksvolles Bild davon, wie Reitsport und Wertebildung in den Schulalltag integriert werden. Die Initiative der Karl-Amberg-Mittelschule Alzenau gilt bayernweit als Vorreiterprojekt, weil sie das Reiten fest im Schulalltag verankert.

    Kultusministerin Anna Stolz zeigt sich beeindruckt vom Engagement der Schule und den positiven Auswirkungen des Projekts auf die Schülerinnen und Schüler: „Reiten ist weit mehr als Sport, es ist eine Schule fürs Leben. Kinder und Jugendliche lernen hier Verantwortung, Geduld, Vertrauen und Rücksichtnahme – Werte, die sie stark machen für ihren weiteren Lebensweg. Ich bin begeistert, mit wie viel Herzblut und pädagogischem Geschick Schule und Reitverein gemeinsam das Projekt gestalten. Das ist gelebte Bildung mit Kopf, Herz und Bewegung mit echtem Vorbildcharakter.“

    Karin Baumüller-Söder, selbst jahrzehntelang turniererfahrene Springreiterin, unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „Reiten ist ein ganz besonderer Sport, der Empathie, Gleichgewichtssinn, Bewegung und Selbstbewusstsein gleichermaßen fordert und fördert. Deshalb ist es so wertvoll, wenn Kinder in Kontakt mit Pferden kommen und die Chance auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit den Tieren erhalten, der in jeder Hinsicht sehr gewinnbringend ist. Für einige von ihnen könnte das der Beginn einer lebenslangen Leidenschaft für Pferde und Reitsport sein.“

    Weitere Informationen zum Projekt „Schulsport Reiten – Bildung trifft Bewegung“:

    Das Projekt wurde im Mai 2024 an der Karl-Amberg-Mittelschule Alzenau ins Leben gerufen. Es ermöglicht Schülerinnen und Schülern aller Klassenstufen, in Kooperation mit dem Reit- und Fahrverein Alzenau e. V. regelmäßig Pferdesport zu erleben. Ziel ist es, Bewegung, Verantwortung und Tiererfahrung in den schulischen Alltag zu integrieren und damit die körperliche, emotionale und soziale Entwicklung der Kinder zu stärken. Das Projekt entstand in enger Kooperation mit der Stadt Alzenau, dem Reit- und Fahrverein Alzenau e. V., zahlreichen Sponsoren sowie der Deutschen Reiterlichen Vereinigung und dem Bayerischen Reit- und Fahrverband.

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

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