Ausbildungsberuf Kinderpfleger/in

Tag der offenen Türe am 19.03.2025 von 14:00 Uhr - 16:30 Uhr 

                                   


Das Wichtigste für Sie ist die Freude am Umgang mit Kindern und Erwachsenen.

Der Unterricht gliedert sich in berufsbezogene, fachpraktische und allgemeinbildende Lernbereiche, in denen das für den Beruf notwendige Hintergrundwissen erworben wird und diese Kenntnisse praxisnah umgesetzt werden.

Diese Kenntnisse und Fertigkeiten sollen Sie zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, z. B. Kindergarten, Kinderkrippe, Hort befähigen.

Die Mitarbeit bezieht sich insbesondere auf die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Säuglingsalter bis ins frühe Schulalter.

Ausbildungsdauer: 2 Jahre Vollzeit

In der Ausbildung erlernen Sie:

  • Personen und Situationen wahrnehmen
  • Verhalten beobachten und erklären
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens erkennen und ihnen gerecht werden
  • Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
  • Bildungsprozesse anregen und begleiten
  • Beziehungen und Kommunikation gestalten
  • Mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zusammenarbeiten

Ausbildungsinhalte

Allgemeinbildender Unterricht:

  • Deutsch und Kommunikation
  • Sozialkunde (Politik und Gesellschaftslehre) und Berufskunde
  • Englisch

Berufsbezogener Unterricht:

  • Sozialpädagogik und Psychologie
  • Ökologie und Gesundheit
  • Rechtskunde
  • Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung
  • Säuglingsbetreuung

Fachpraktischer Unterricht:

  • Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung
  • Werkerziehung und Gestaltung
  • Bewegungserziehung und Sport
  • Hauswirtschaftliche Erziehung
  • Sozialpädagogische Praxis
  • Musik- und Musikerziehung
  • Religionslehre und Religionspädagogik (bzw. Ethik und ethische Erziehung)                                                            

Abschlussprüfung und Prüfungsfächer:

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil in den Fächern:

  • Deutsch und Kommunikation (schriftlich und mündlich)
  • Pädagogik und Psychologie (schriftlich)
  • Sozialpädagogische Praxis (praktisch)

Abschluss

  • Staatlich geprüfter Kinderpfleger/geprüfte Kinderpflegerin
  • Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis ausreichender Englischkenntnisse wird der Mittlere Schulabschluss erteilt.

Perspektiven

Kinderpfleger/Kinderpflegerinnen arbeiten hauptsächlich als Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten.

Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Erzieher/Erzieherin
  • Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin
  • Familienpfleger/Familienpflegerin
  • Pflegefachkraft

Nach erfolgreichem Abschluss der BOS sind auch Studiengänge, z. B. Soziale Arbeit, Lehramt etc. möglich.

Kosten

In der 10. Klasse besteht Kostenfreiheit des Schulwegs.

Lernmittel werden zum Teil von der Schule beschafft und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben mit Eigenanteil befristet bereitgestellt. Über die Höhe des Kopier- und Materialgeldes werden Sie zu Beginn des Schuljahres informiert.

 

 

                                                                                                                                              

                                                            

 

                                                 

 

 

 

                                                                       

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • „Die Realschule als Zukunftsmotor“
    18. März 2025

    Zentrale Abschlussprüfung im Fach Informationstechnologie an bayerischen Realschulen.

    Heute findet an den Realschulen die Abschlussprüfung im Fach Informationstechnologie statt. Zum Prüfungstermin 2025 hatten zum ersten Mal alle öffentlichen und staatlich anerkannten Realschulen die Möglichkeit, an diesem freiwilligen Angebot teilzunehmen – mit großem Erfolg. Bereits im ersten Jahr bieten 114 Realschulen die Prüfung an.

    Kultusministerin Anna Stolz bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und betont dazu: „Mit der freiwilligen, zentralen IT-Abschlussprüfung können die Schülerinnen und Schüler ihre digitalen Kompetenzen auf hohem Niveau unter Beweis stellen. Damit bereiten wir sie gezielt auf die Anforderungen einer modernen, digitalisierten Arbeitswelt vor. Die große Nachfrage zeigt: Die Realschule ist ein Zukunftsmotor für die digitale Bildung und geht mit dieser Prüfung neue Wege in der Weiterentwicklung der Prüfungskultur. Mein Dank gilt allen Schülerinnen und Schülern für ihren großen Fleiß und ihre Einsatzbereitschaft und den Schulen für die unermüdliche Unterstützung.“

    Wertvoller Qualifikationsnachweis für die Zukunft

    Zu den Prüfungsinhalten zählen unter anderem Aufgaben zur Tabellenkalkulation aber auch Computergestützte Konstruktionen (CAD), Datenbanksysteme und ‑netze sowie das Modellieren und Codieren von Algorithmen.

    Die Teilnahme an der freiwilligen Prüfung kann durch ein Zertifikat oder eine Bemerkung im Abschlusszeugnis bestätigt werden. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler einen wertvollen Qualifikationsnachweis, der einen großen Vorteil bei der Berufsausbildung oder schulischen Weiterbildung darstellt.

    Schrittweise Einführung der IT-Abschlussprüfung

    Nach einer erfolgreichen Pilotphase startet das Projekt zum Prüfungstermin 2025 nun bayernweit in die Roll-out-Phase. Es konnten sich alle öffentlichen und staatlich anerkannten Realschulen für dieses Zusatzangebot anmelden.

    Die weiteren schriftlichen Abschlussprüfungen an den Realschulen finden vom 24. Juni bis 4. Juli 2025 statt.

  • Neuauflage des Arbeitszeitkontos für Grundschullehrkräfte
    14. März 2025

    Kürzere Ansparphase und frühere Rückgabe im neuen Arbeitszeitkonto – Individuelle Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Mehrarbeit.

    Die Rahmenbedingungen für die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2025/2026 stehen. Bereits Ende Februar hatte Bayerns Kultusministerin Anna Stolz ein umfassendes Maßnahmenpaket präsentiert, das das Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit der bayerischen Schulfamilie darstellt. Ein Teil des Gesamtkonzepts ist das 2020 eingeführte Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte. Dieses muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs neu aufgesetzt werden.

    Anna Stolz betont hierzu: „Mit der Neuauflage des Arbeitszeitkontos unter veränderten Bedingungen schaffen wir die Voraussetzungen, um die Unterrichtsversorgung auch in Zeiten des Lehrkräftemangels bayernweit sicherzustellen. Mit einer kürzeren Ansparphase, einer schnelleren Rückgabe und individuellen Ausgleichsmöglichkeiten für zu viel geleistete Unterrichtsstunden schaffen wir ein faires Modell und kommen den Lehrkräften so weit wie möglich entgegen. Mir war es wichtig, dieses neue Modell auch eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abzustimmen, und ich freue mich sehr, dass wir einen gemeinsamen Weg finden konnten. Die Unterrichtsversorgung bleibt leider angespannt, weshalb wir zusätzlich auch dafür werben müssen, dass Lehrkräfte in Teilzeit ihre Stundenzahl vor Ort weiter erhöhen!“

    Das Kultusministerium reagiert mit der Neugestaltung auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die seit dem Schuljahr 2020/2021 geltenden Regelungen zum Arbeitszeitkonto für unwirksam erklärte. Gleichzeitig räumte das Gericht explizit die Möglichkeit ein, rückwirkend neu aufzusetzen.

    So sieht das neue „Arbeitszeitkonto II“ aus

    Der Start des Arbeitszeitkontos II wird rückwirkend auf das Schuljahr 2021/2022 festgesetzt. Gestaffelt nach den bisherigen Altersgruppen treten Grundschullehrkräfte ab diesem Zeitpunkt in die sogenannte „Ansparphase“ ein, in der sie für vier Jahre eine Unterrichtsstunde pro Woche mehr arbeiten. Nach einer dreijährigen „Wartephase“ folgt die vierjährige „Rückgabephase“, in der sich die Arbeitszeit pro Woche um eine Stunde reduziert (sog. 4-3-4 Modell). Im Vergleich zum ursprünglichen Arbeitszeitkonto (5-3-5 Modell) verkürzt sich damit die „Anspar- und Rückgabephase“ und somit auch die Laufzeit insgesamt deutlich.

    Für Lehrkräfte, die im Schuljahr 2020/2021 bereits angespart haben, wird es einen Ausgleich für die insoweit geleistete Mehrarbeit geben. Das Kultusministerium hat sich hierfür sehr eng mit dem Hauptpersonalrat und dem BLLV abgestimmt und wird mehrere Optionen zur Auswahl stellen. So können die Lehrkräfte wählen, ob sie eine Ausgleichszahlung nach den Grundsätzen der Mehrarbeitsvergütung, eine vorgezogene Ausgleichsphase ab dem Schuljahr 2026/2027 oder eine tageweise Freistellung in Anspruch nehmen möchten. Details zur konkreten Umsetzung werden derzeit noch erarbeitet.

    Kultusministerin Anna Stolz abschließend: „Unsere Lehrkräfte leisten Tag für Tag herausragende Arbeit an unseren Schulen zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Für das Zusammenstehen bin ich ihnen von Herzen dankbar. Hand in Hand werden wir auch zukünftige Herausforderungen meistern!“

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  • Anna Stolz: „Wir wollen unsere Gesellschaft inklusiver machen“
    13. März 2025

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

    Vereinbarung zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen von Kultusministerin und Bezirketagspräsident unterzeichnet

    Kultusministerin Anna Stolz und Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, haben an der Thea-Diem-Schule in Unterhaching gemeinsame Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen unterzeichnet. Das Konzept des Poolings von Schulbegleitungen basiert auf der Idee, anstelle von individuellen 1:1-Begleitungen eine schülerübergreifende Unterstützung anzubieten. Auf diese Weise lässt sich flexibel und schnell auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler reagieren, die einen Anspruch auf eine Schulbegleitung haben. Mit dieser zusätzlichen Unterstützung können sie an Schule und Bildung teilhaben und ihre Potenziale entfalten, ohne in eine Sonderstellung zu geraten. Zudem trägt der Pool dazu bei, die Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter besser in die Schulgemeinschaft einzubinden. Die Schulbegleiter profitieren von einer besseren Anstellungssituation, können flexibler eingesetzt werden und das Zusammenwirken von Schule und Eingliederungshilfe lässt sich besser planen.

    Kultusministerin Anna Stolz hierzu bei der Unterzeichnung: „Ich freue mich sehr, dass wir heute mit den gemeinsamen Empfehlungen den Startschuss geben können, dass Pooling von Schulbegleitungen in Bayern noch deutlich breiter umgesetzt wird. Durch das Bündeln der Kräfte kann in Zukunft in enger Zusammenarbeit von Schule, Eingliederungshilfe und Leistungsberechtigten Inklusion noch besser gelingen. Wichtig ist, dass Schule und Eingliederungshilfe trotz geteilter Zuständigkeiten hier gemeinsam Verantwortung übernehmen und kooperieren. Ich wünsche mir, dass die Empfehlungen dazu beitragen, dass Pooling in Bayern zur Selbstverständlichkeit wird, und einen Beitrag dazu leisten, unsere Gesellschaft ein weiteres Stück inklusiver zu machen! Mir ist es ganz persönlich ein großes Anliegen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und Beeinträchtigungen dieselben Bildungs- und Teilhabechancen haben wie alle anderen. Herzlichen Dank an den Bayerischen Bezirketag für die konstruktive Zusammenarbeit hinsichtlich der Poollösung.“

    Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Das Pooling von Schulbegleitungen ermöglicht eine individuelle und sinnvolle Unterstützung fürKinder. Unsere Kinder werden so im Schulalltag optimal betreut und erhalten bestmögliche Zukunftschancen. Das Pooling ist ein wichtiger Schritt hin zu einem inklusiveren Zusammenleben. Jedes Kind soll seine Talente frei entfalten.“

    Für Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, bringen Pool-Lösungen nicht nur für die Schulfamilie, sondern vor allem für die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst und auch für die Träger der Eingliederungshilfe Vorteile und große Chancen: „Der Einsatz von Schulbegleiterinnen und -begleitern im Pool-Modell bietet eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten – das haben die verschiedenen Modellprojekte gezeigt. In der Eingliederungshilfe steigen die Ausgaben für die Schulbegleitung seit Jahren an. Im Schuljahr 2021/2022 haben die Bezirke für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung 112 Millionen Euro für rund 5000 Schulbegleiterinnen und -begleiter an Regel- und Förderschulen ausgegeben. Für die Bezirke als Kostenträger bieten solche pragmatischen Lösungen eine Möglichkeit, die vorhandenen Mittel möglichst kosteneffizient einzusetzen. Deshalb hoffen wir, dass Pool-Modelle flächendeckend in ganz Bayern zum Einsatz kommen. Mit den nun verabschiedeten Handlungsempfehlungen haben wir dafür den Grundstein gelegt.“

    Thomas Schwarzenberger, Bezirkstagspräsident des Bezirks Oberbayern, erklärte: „Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schulbegleiter-Pooling setzen wir ein starkes Zeichen für die Bildung in Oberbayern. Wir im Bezirk Oberbayern sind stolz darauf, dass wir dadurch eine Lösung gefunden haben, die nicht nur passgenaue Unterstützung bietet, sondern auch zur Entstigmatisierung beiträgt und die Inklusion im Schulalltag spürbar stärkt.“

    Schulbegleitungen wichtig für gelingende Inklusion

    Bereits seit 2016 hat sich das Kultusministerium gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken intensiv an Modellprojekten zum Pooling von Schulbegleitungen beteiligt und hat deren wissenschaftliche Evaluation unterstützt. An der Thea-Diem-Schule in Unterhaching wird das Pooling von Schulbegleitung seit einem Jahr erfolgreich umgesetzt – mit großem Engagement des Bezirks Oberbayern, der Schulleitung und weiteren Beteiligten.

    Schulbegleitung kommt für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen, geistigen, seelischen und / oder Sinnesbehinderung infrage. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter ermöglichen den Schulbesuch und unterstützen individuell bei den alltäglichen Herausforderungen in der Schule. Kostenträger der Schulbegleitung als Leistung der Eingliederungshilfe sind die Bezirke bzw. im Falle einer seelischen Behinderung die Jugendämter.

    Das unterzeichnete Dokument sowie weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier:

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