Anmeldung Berufsfachschule für Kinderpflege, KiPrax und Fachakademie für Sozialpädagogik aktuell möglich. Informationen zur Anmeldung unter den jeweiligen Seiten auf der Homepage!

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Berufsorientierung neu gedacht: Anton-Jaumann-Realschule bringt Schule und Berufspraxis enger zusammen
    09. März 2026

    Die Anton-Jaumann-Realschule in Wemding gehört zu den 23 Modellschulen im Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“. Sie ist somit eine Vorreiterin bei der Stärkung der Beruflichen Orientierung als fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel.

    Im Rahmen eines Schulbesuchs erhalten Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V., Tobias Reiß, Vizepräsident des Bayerischen Landtags und Ministerialdirigentin Dr. Andrea Niedzela-Schmutte vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Einblicke in die konkrete Umsetzung des Projekts.

    Kultusministerin Anna Stolz betonte vorab: „Berufliche Orientierung ist ein echter Kompass, der Talente sichtbar macht und Mut für den eigenen Lebensweg schenkt. Sie gelingt nur in enger Zusammenarbeit mit externen Partnern aus der Wirtschaft. Praxiskontakte liefern Schülerinnen und Schülern wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt und Informationen aus erster Hand. Die Anton-Jaumann-Realschule in Wemding zeigt eindrucksvoll, wie Schule und Berufspraxis eng und für beide Seiten gewinnbringend zusammenrücken können. Mit einem Qualitätsmanagement hat die Schule ihr Angebot in der Beruflichen Orientierung kontinuierlich ausgebaut. Davon profitieren sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Prozesse der Schulentwicklung. Mir ist wichtig, junge Menschen bestmöglich bei der persönlichen Berufswahl zu unterstützen. Mit Qualitätsstandards und Instrumenten zur Qualitätssicherung trägt die Arbeit im Schulversuch QmBO maßgeblich dazu teil, Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen systematisch weiterzuentwickeln.“


    Auf dem Programm des Besuchs stehen die Vorstellung und der Besuch der Ausbildungsbörse, bei der sich verschiedene Partnerbetriebe der Schule präsentieren. Zudem erläutern Frau Dr. Niedzela-Schmutte, Herr Reiß und Herr Dr. Prechtl auf einer Podiumsdiskussion, wie man die Berufliche Orientierung nachhaltig stärken kann – etwa durch eine engere Zusammenarbeit mit regionalen Firmen und der gezielten Multiplikation von erfolgreichen Praxisbeispielen wie dem Berufswahl-SIEGEL.

    Ministerialdirigentin Dr. Andrea Nidezela-Schmutte hebt hervor: „Mit dem Schulversuch Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen (QmBO) verankern wir das fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel Berufliche Orientierung in der mittel- und langfristigen Schulentwicklung und schaffen beste Voraussetzungen, den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung gerecht zu werden. Die Anton Jaumann Realschule bietet mit der „Ausbildungsbörse“ ein tolles Good-Practice-Beispiel für die Arbeit im Schulversuch. Unter Einbezug der Schülerinnen und Schüler, Betriebe und des Kollegiums wurde die „Ausbildungsbörse“ im schuleigenen Konzept zur Beruflichen Orientierung mit regelmäßigen Evaluationen kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Vorgehensweise sowie das erfolgreiche Konzept der „Ausbildungsbörse“ möchten wir mit dem Schulversuch QmBO auch für andere Schulen zugänglich machen.“

    Dr. Christof Prechtl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. unterstreicht die Bedeutung der Beruflichen Orientierung: „Der Schulbesuch an der Anton-Jaumann-Realschule zeigt deutlich, wie praxisorientiertes Qualitätsmanagement die Angebote zur beruflichen Orientierung kontinuierlich verbessert. Die eingesetzten Instrumente werden dabei mit den vorhandenen Talenten einer Klasse und den Anforderungen aus der Berufspraxis abgestimmt. Das unterstützt die Jugendlichen dabei, ihre Stärken und Interessen früh zu erkennen. Gleichzeitig erfahren sie, wo der Arbeitsmarkt sie braucht. Von der qualitätsgesicherten, am Talent ausgerichteten Berufsorientierung profitieren alle unsere bayerischen Unternehmen für ihre Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung. Jetzt gilt es, die Ergebnisse aus dem Schulversuch bayernweit und flächendeckend zum Qualitätsstandard einer zielorientierten Berufsorientierung an allgemeinbilden-den Schulen zu machen.“

    Hintergrundinformationen zum Schulversuch „QmBO – Qualitätsmanagement Berufliche Orientierung an weiterführenden Schulen“:

    Im Rahmen des Schulversuchs QmBO sollen Möglichkeiten erprobt und schulartspezifische Konzepte entwickelt werden, die die Qualität der schulinternen Maßnahmen verbessern sowie die Berufliche Orientierung stärker im Schulentwicklungsprozess etablieren. Der Schulversuch wird in Zusammenarbeit des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) durchgeführt. Zusätzlich wird ein Projektbeirat eingerichtet, der sich aus Vertretungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, der Wirtschaft, Hochschulen und Bildungsträgern zusammensetzt.

    Folgende 23 Modellschulen nehmen am Schulversuch teil:

    Mittelfranken:

    • Gymnasium CarolinumAnsbach
    • Mittelschule ScharrerschuleNürnberg
    • WirtschaftsschuleNürnberg

    Niederbayern:

    • Veit-Höser-GymnasiumBogen
    • Staatliche WirtschaftsschuleDeggendorf

    Oberbayern:

    • Staatliche FOSErding
    • Orlando-di-Lasso-RealschuleMaisach
    • Josef-Zerhoch-MittelschulePeißenberg
    • Dominik-Brunner RealschulePoing

    Oberfranken:

    • Adalbert-Raps-Schule staatliche FOSKulmbach
    • Herzog-Otto-MittelschuleLichtenfels

    Oberpfalz:

    • Markus-Gottwalt-MittelschuleEschenbach
    • MittelschuleGrafenwöhr
    • Ostendorfer-GymnasiumNeumarkt

    Schwaben:

    • Paul-Klee-GymnasiumGersthofen
    • Heinrich-Sinz-SchuleIchenhausen
    • Realschule an der SalzstraßeKempten
    • Staatliche FOSNeu-Ulm
    • Anton-Jaumann-RealschuleWemding

    Unterfranken:

    • Private Wirtschaftsschule KraußAschaffenburg
    • Friedrich-Dessauer-GymnasiumAschaffenburg
    • Dr.- Auguste-Kirchner-RealschuleHaßfurt
    • Hans-Schöbel-SchuleWürzburg
  • Kultusministerin Anna Stolz zeichnet 100 weitere Grundschulen mit dem Profil Musikbegeisterte Grundschule aus
    06. März 2026

    Die Musik hat an bayerischen Schulen einen besonderen Stellenwert. Dies zeigen insbesondere auch die 100 Grundschulen, die heute aus allen sieben Regierungsbezirken des Freistaats nach München gekommen sind, um die Auszeichnung Musikbegeisterte Grundschule entgegenzunehmen.

    Kultusministerin Anna Stolz gratulierte ihnen herzlich: „Mit beeindruckendem Engagement, Kreativität und Ausdauer haben die ausgezeichneten Schulen musikalische Bildung fest in ihrem Schulalltag verankert. Sie setzen damit ein starkes Zeichen für die Bedeutung der Musik an den bayerischen Schulen. Unsere Schulen sind Orte, an denen die Kinder ihre Stimmen und Instrumente zum Klingen bringen und im gemeinsamen Rhythmus Selbstvertrauen und Teamgeist entwickeln. Deshalb würdigt die heutige Zertifizierung nicht nur ein erfolgreiches Konzept, sondern den täglichen Einsatz für eine lebendige kulturell-künstlerische Bildung. Dafür spreche ich den Schulen meine höchste Anerkennung und meinen persönlichen Dank aus.“

    Bernd Sibler, Präsident des Bayerischen Musikrats, unterstreicht: „Herzlichen Glückwunsch an alle Musikbegeisterten Grundschulen in Bayern! Musik kann es nie genug geben – nicht im Leben und auch nicht im Stundenplan! Mit Singen und Musizieren fällt das Lernen gleich viel leichter und die Kinder merken auch, dass man durch Üben immer besser wird. Zusammen Musizieren stärkt die Gemeinschaft und den Zusammenhalt und schafft Raum für Kreativität und Talent. Ich wünsche den Kindern und ihren Lehrerinnen und Lehrern weiter viel Freude mit Musik!“

    Neben einem repräsentativen Profilschild erhalten die Schulen für ihr außerordentliches Engagement einen Einmalbetrag in Höhe von 1.000 Euro, der insbesondere der Umsetzung von musikalischen Aktivitäten wie gemeinsamen Projekten beispielsweise mit Verbänden, Vereinen sowie Musikerinnen und Musikern vor Ort dient. Außerdem werden spezielle Fortbildungsangebote sowie eine eigens für die Musikbegeisterte Grundschule verfasste fantastische Geschichte voller Abenteuer und Musik zur Verfügung gestellt.

    Das Profil der Musikbegeisterten Grundschule

    An den Musikbegeisterten Grundschulen ist die Musik konsequent im Schulalltag verankert, beispielsweise durch Klassenmusizieren wie Chor- und Instrumentalklassen, Morgenrituale, Lernlieder, Schulversammlungen sowie interdisziplinäre Angebote. Weiterhin überzeugten sie durch die Teilnahme am Aktionstag Musik in Bayern und bei verschiedenen Veranstaltungen in Schule und Öffentlichkeit sowie in der Kooperation mit externen Partnern. Das musikalische Konzept der Schule wird dabei von der gesamten Schulfamilie unterstützt.

    Partner der Initiative sind die Bayerische Landeskoordinierungsstelle Musik (BLKM) und der Bayerische Musikrat (BMR).

    Verlinkung zur Bayerischen Landeskoordinationsstelle Musik (BLKM): https://www.blkm.de

    Verlinkung zum Bayerischen Musikrat (BMR): https://www.bayerischer-musikrat.de

    Einen Filmbeitrag zu den Musikbegeisterten Grundschulen finden Sie unter: Kulturelle Bildung | Inhalte | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    Überblick über die 100 neuen Profilträgerschulen aus den verschiedenen Regierungsbezirken:

    Unterfranken:

    • Dr. Ernst-Hellmut-Vits-Grundschule Erlenbach a. Main
    • Gartenstadt-Grundschule Schweinfurt
    • Grundschule Besengau-Bastheim
    • Grundschule Ebelsbach
    • Grundschule Eußenheim
    • Grundschule Kolitzheim
    • Herigoyen-Grundschule Sulzbach
    • Ignatius-Gropp-Grundschule Güntersleben
    • Kerschensteiner-Grundschule Schweinfurt
    • St.-Hedwig-Grundschule Kitzingen

    Mittelfranken:

    • Adalbert-Stifter-Grundschule Fürth
    • Grundschule Altdorf b. Nürnberg
    • Grundschule Burgthann
    • Grundschule Dietenhofen
    • Grundschule Erlangen an der Brucker Lache
    • Grundschule Erlangen-Bruck
    • Grundschule Erlangen-Tennenlohe
    • Grundschule Fürth, Schwabacher Straße
    • Grundschule Heilsbronn
    • Grundschule I Lauf a. d. Pegnitz
    • Grundschule Niederndorf
    • Grundschule Nürnberg Martin-Luther-King-Schule
    • Grundschule Nürnberg Ziegelstein
    • Grundschule Nürnberg-Katzwang
    • Grundschule Schwabach, Zwieseltalschule
    • Grundschule Schwarzenlohe
    • Grundschule Spalt
    • Sybilla-Maurer-Grundschule Allersberg

    Oberfranken:

    • Emil-Fischer-Grundschule Dörfles-Esbach
    • Grundschule Oberkotzau
    • Grundschule Viereth-Trunstadt
    • Grundschule Wallenfels
    • Jean-Paul-Grundschule Schwarzenbach a. d. Saale
    • Melchior-Franck-Grundschule Coburg
    • Pestalozzi-Grundschule Rehau II
    • Sophien-Grundschule Hof

    Niederbayern:

    • Danubius-Grundschule Obernzell
    • Grundschule Ahrain
    • Grundschule am Schloss Wolfstein Freyung
    • Grundschule Eggenfelden
    • Grundschule Feldkirchen
    • Grundschule Gangkofen
    • Grundschule Hinterschmiding-Grainet
    • Grundschule Kirchdorf i.Wald
    • Grundschule Konradin Landshut-Auloh
    • Grundschule Neuhausen
    • Grundschule Ortenburg
    • Grundschule Piflas
    • Grundschule Rain
    • Grundschule Rotthalmünster
    • Grundschule Simbach
    • Grundschule Thurmansbang
    • Grundschule Zwiesel
    • St.Martin-Grundschule Mallersdorf-Pfaffenberg

    Oberbayern:

    • Grundschule Aufkirchen in Egenhofen
    • Grundschule Baierbrunn
    • Grundschule Berg im Gau
    • Grundschule Freilassing
    • Grundschule Garching (bei München) Ost
    • Grundschule Inning a.Holz
    • Grundschule Ismaning am Kirchplatz
    • Grundschule Lochham in Gräfelfing
    • Grundschule München, Blutenburgstraße 3
    • Grundschule Neumarkt-Sankt Veit
    • Grundschule Oberau
    • Grundschule Polling im Pfaffenwinkel
    • Grundschule Reischach
    • Grundschule Sankt-Zeno/Marzoll in Bad Reichenhall
    • Grundschule Schröding in Kirchberg
    • Grundschule St. Walburg Eichstätt
    • Grundschule Starnberg
    • Grundschule Teising
    • Grundschule Vohburg a.d. Donau
    • Grundschule Wielenbach
    • Hohenau-Grundschule Neubeuern
    • Josef-Zerhoch-Grundschule Peißenberg

    Oberpfalz:

    • Clausnitzer-Grundschule Weiden i.d.OPf.
    • Dr.-Heinrich-Stromer-Grundschule Auerbach i.d.OPf.
    • Grundschule Bad Kötzting
    • Grundschule der Vielfalt und Toleranz Regensburg
    • Grundschule Deuerling
    • Grundschule Irlbach
    • Grundschule Kulmain
    • Grundschule Lupburg
    • Waldschmidt-Grundschule Eschlkam

    Schwaben:

    • Auerberg-Grundschule Stötten a. Auerberg
    • Grundschule Gablingen
    • Grundschule Graben
    • Grundschule Jettingen-Scheppach
    • Grundschule Nesselwang
    • Grundschule Pforzen
    • Grundschule Reisensburg
    • Grundschule Rettenberg
    • Grundschule Scheidegg
    • Grundschule Vöhringen-Nord
    • Grundschule Weiler im Allgäu
    • Grundschule Westendorf
    • Meinrad-Spieß-Grundschule Buchloe
    • Sankt-Martin-Grundschule Marktoberdorf
    • Sankt-Ulrich-Grundschule Schwabmünchen

    Fotos von der Zertifizierungsfeier stehen Ihnen im Nachgang der Veranstaltung unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung: StMUK Zertifizierungsfeier Musikbegeisterte Grundschule am 06.03.2026

  • Viermal GOLD, dreimal SILBER
    06. März 2026

    Bayern triumphiert beim Winterfinale des Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“

    Ein Blick auf den Medaillenspiegel beim diesjährigen Winterfinale des Bundeswettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ macht deutlich: Bayern ist und bleibt die unangefochtene Nummer eins als Wintersportland und Medaillengarant im deutschen Schulsport. Dieser Erfolg mit sage und schreibe viermal GOLD, dreimal SILBER und weiteren Top-Platzierungen in den Disziplinen „Ski Alpin“, „Skilanglauf“ und „Skispringen“ ist das Resultat der zielgerichteten und erfolgreichen Verzahnung von schulischer Bildung und sportlicher Nachwuchsleistungssportförderung. Auch Kultusministerin Anna Stolz freut sich über das herausragende Abschneiden der bayerischen Schulmannschaften: „Wow, was für ein grandioser Triumph! Mit ihren tollen Leistungen beim Bundeswettbewerb ‚Jugend trainiert für Olympia & Paralympics‘ haben unsere Schülerinnen und Schüler die Spitzenstellung Bayerns im Schulsport aufs Neue unter Beweis gestellt. Ich freue mich riesig mit den Gewinnerinnen und Gewinnern und danke allen Lehrkräften und Trainerinnen und Trainern für ihren unermüdlichen Einsatz. Jede einzelne Medaille zeigt: Schule und Sport in Bayern – das matcht einfach perfekt!"

    Besonders erfreulich: Am ersten Wettkampftag startete die Oberstdorfer Schülerin Moana Schöll in der Disziplin „Para Ski nordisch“ als Einzelstarterin außer Konkurrenz und belegte dabei den ersten Platz.

    Alle Platzierungen der bayerischen Schulmannschaften beim Bundesfinale 2026:

    Disziplin: Ski Alpin

    U14 Mädchen

    1. Platz: Erzbischöfliche St.-Ursula-Realschule Schloss Hohenburg Lenggries

    2. Platz: Erzbischöfliches St. Irmengard Gymnasium Garmisch-Partenkirchen

    U14 Jungen

    1. Platz: Gertrud-von-Le-Fort-Gymnasium Oberstdorf

    2. Platz: Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz


    Disziplin: Skilanglauf

    U14 Mixed

    1. Platz: Chiemgau-Gymnasium Traunstein

    6. Platz: Achental-Realschule Marquartstein

    U16 Mädchen

    4. Platz: Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen

    5. Platz: Erzbischöfliche St.-Ursula-Realschule Schloss Hohenburg Lenggries

    U16 Jungen

    4. Platz: Chiemgau-Gymnasium Traunstein

    6. Platz: Achental-Realschule Marquartstein


    Disziplin: Skispringen

    U12 Mixed

    1. Platz: Regionalteam Bayern West

    2. Platz: Regionalteam Bayern Ost


    Hintergrundinformationen zu „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“:

    Der Bundeswettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ ist mit jährlich rund 800.000 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern der größte Schulsport-Wettbewerb der Welt. Auf mehreren aufeinander aufbauenden Wettkampfebenen treten Schulmannschaften in den Ländern gegeneinander an. Die besten Schulmannschaften der Länder qualifizieren sich für das Bundesfinale. Veranstalter des Winterfinales ist die Deutsche Schulsportstiftung (DSSS) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Skiverband, der Deutschen Behindertensportjugend und Special Olympics Deutschland. Der Wettbewerb wird derzeit im Wechsel von Bayern und Baden-Württemberg ausgetragen. Die Winterausgabe des Schulsportwettbewerbs feierte in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum, an dem insgesamt 633 Sporttalente aus 105 Schulteams beteiligt waren.

    Weitere Informationen und Bilder zur Veranstaltung finden Sie unter Jugend trainiert für Olympia & Paralympics

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Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land

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