Eine Anmeldung für die Fachakademie Sozialpädagogik ist online möglich. Informationen zur Anmeldung unter der jeweiligen Seite auf unserer Homepage! *** Die Anmeldung für das Berufsgrundschuljahr Hauswirtschaft und Landwirtschaft laufen aktuell. Anmeldung Online möglich

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Kultusministerin Anna Stolz ernennt Stadt und Landkreis Rosenheim zur neuen Inklusiven Region
    15. Juni 2026

    Das Netzwerk der Inklusiven Regionen wird um einen Partner reicher: Ab dem Schuljahr 2026/2027 dürfen sich auch Stadt und Landkreis Rosenheim dazu zählen.

    Sie überzeugten mit ihrer Bewerbung durch eine etablierte, bereichsübergreifende Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. Auf dieser Grundlage konnten vielfältige, an den Bedarfen vor Ort orientierte Angebote entwickelt werden – von Unterstützungsstrukturen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf über Beratungszentren mit niederschwelligen Hilfsangeboten bis hin zur Stärkung multiprofessioneller Teams. Kennzeichnend für die Region ist dabei der offene und vertrauensvolle Dialog aller Beteiligten über Zuständigkeits- und Institutionsgrenzen hinweg.

    Kultusministerin Anna Stolz gratuliert zur verdienten Auszeichnung: „ Rosenheim ist ein wahres Vorbild, wie ein starkes Miteinander von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigung vor Ort gelingen kann. Das partnerschaftliche Umfeld ermöglicht es allen Heranwachsenden, gerade denen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, ihr Potenzial bestmöglich auszuschöpfen. Die bewährten Strukturen vor Ort bieten ein starkes Fundament für eine effektive und reibungslose Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und Kommune. Genau das ist gelingende und nachhaltige Inklusion . An alle schulischen und nichtschulischen Akteure im Landkreis und der Stadt Rosenheim ein herzliches Dankeschön für ihr außerordentliches Engagement.“

    Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf unterstrich : „Inklusion bedeutet, Barrieren gemeinsam abzubauen. Die Auszeichnung der Region Rosenheim zeigt, dass Schule, Familie und Gemeinschaft Hand in Hand arbeiten – für selbstbestimmtes Lernen und Leben aller Kinder. Durch gezielte Förderprogramme und barrierefreie Lernorte wird Teilhabe zum gelebten Alltag. Mit dem Prädikat ‚Inklusive Region‘ wird ein starkes Zeichen gesetzt und das Engagement von Stadt und Landkreis sichtbar: Bayern ist gemeinsam stark.“

    Otto Lederer, Landrat von Rosenheim: Inklusion bedeutet für mich, dass jeder Mensch dazugehören und mitmachen kann – unabhängig von seinen Voraussetzungen. Dass der Landkreis Rosenheim nun als Inklusive Region ausgezeichnet wird, freut mich deshalb ganz besonders. Die Auszeichnung würdigt das Engagement vieler Menschen und Institutionen, die sich Tag für Tag für Teilhabe, gegenseitigen Respekt und gute Bildungschancen einsetzen. Sie zeigt zugleich, was möglich ist, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten und die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellen. Dafür danke ich allen Mitwirkenden sehr herzlich.“

    Abuzar Erdogan, Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim: „ Rosenheim steht für Vielfalt, Offenheit und Zusammenhalt. Mit unserer Beteiligung am Modellprojekt „Inklusive Region“ setzen wir ein klares Zeichen für mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Unser Ziel ist die Stärkung der inklusiven schulischen Bildungsangebote in Rosenheim, hierfür wollen wir gemeinsam mit allen Partnerinnen und Partner bereichsübergreifend alle Potenziale einbringen und nutzen und die inklusive Schullandschaft aktiv mitgestalten.

    Initiative „Inklusive Regionen“

    Das Kultusministerium startete im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Sozialministerium die Initiative „Inklusive Regionen“. Dabei stand die 2015 gegründete „Modellregion Inklusion“ Kempten Pate.

    Die Initiative setzt auf die Vernetzung und systematische Kooperation schulischer und außerschulischer Akteure in den Regionen, um gemeinsam individuell passgenaue und vertiefte Formen eines gemeinsamen Unterrichts und abgestimmter unterstützender Angebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne besonderen Förderbedarf zu erproben.

    In Bayern tragen nun folgende Regionen das Prädikat „Inklusive Region“:

    • Ansbach (Landkreis)
    • Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)
    • Augsburg (Region Nord-West/ Oberhausen)
    • Coburg (Stadt und Landkreis)
    • Hof (Stadt)
    • Kempten (Stadt)
    • Landshut (Stadt und Landkreis)
    • Miltenberg (Landkreis)
    • Nürnberger Land (Landkreis)
    • Oberallgäu (Landkreis)
    • Ostallgäu (Landkreis)
    • Rosenheim (Stadt und Landkreis)
    • Tirschenreuth (Landkreis)
    • Weilheim-Schongau (Landkreis)
  • Oberallgäu wird Inklusive Region
    15. Juni 2026

    Ein weiteres starkes Zeichen für gelebte Inklusion und Chancengleichheit: Das Oberallgäu wird ab dem Schuljahr 2026/2027 Teil des bayernweiten Netzwerks der Inklusiven Regionen. Im Bewerbungsverfahren überzeugte das Oberallgäu insbesondere durch die langjährig etablierte und bereichsübergreifende Zusammenarbeit von Schulen, Jugendhilfe, Kommunen und weiteren Partnern.

    Grundlage des Erfolgs ist eine gemeinsame pädagogische Haltung, die individuelle Förderung und Teilhabe in den Mittelpunkt stellt. Besondere Akzente setzt das Oberallgäu zudem mit seiner intensiven Elternarbeit, etwa durch das Programm „FiSCH – Familie in der Schule“ und gemeinsame Elterntrainings mit der Jugendhilfe.

    Kultusministerin Anna Stolz sieht in der neuen Inklusiven Region einen echten Gewinn: „ Das Oberallgäu steht beispielhaft für gelingende Inklusion: Schülerinnen und Schüler mit und ohne Beeinträchtigung lernen selbstverständlich miteinander. Die Auszeichnung als, Inklusive Region‘ würdigt das starke Netzwerk aus regionalen Partnern, die gemeinsam Verantwortung übernehmen. Sie alle haben ein Ziel: Jedes Kind und jeden Jugendlichen mit seinen individuellen Stärken und Bedürfnissen in den Blick zu nehmen und bestmöglich zu unterstützen. Das Oberallgäu sendet damit ein starkes Signal für gelebte Inklusion, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Für dieses vorbildliche Engagement danke ich allen schulischen und außerschulischen Akteuren sehr herzlich.“

    Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf hob hervor : „Das Oberallgäu setzt ein starkes Zeichen für Teilhabe. Vernetzte Angebote und individuelle Unterstützung machen Inklusion zum Alltag. Schulen, Sportvereine und Freizeiteinrichtungen entwickeln passgenaue Lern‑ und Förderkonzepte.Mit dem Prädikat ‚Inklusive Region‘ wird ein starkes Zeichen gesetzt und das Engagement der Landkreise sichtbar: Bayern ist gemeinsam stark.“

    Christian Wilhelm, Landrat des Landkreises Oberallgäu:

    Im Landkreis Oberallgäu sollen allen Kindern und Jugendlichen – unabhängig von Förderbedarf oder Lebenslage – möglichst wohnortnahe, passgenaue und chancengerechte Bildungswege von der frühkindlichen Entwicklung bis zur beruflichen Weiterentwicklung ermöglicht werden. Die Bildungsregion Oberallgäu versteht Inklusion schon bisher als gemeinsamen Bildungs- und Entwicklungsauftrag. Die Ernennung zur Inklusiven Region bestätigt unseren Weg der gemeinsamen Verantwortung und Haltung von Regel- und Förderschulen sowie Kommunen und dem Landkreis. Darauf können wir stolz sein. Mein Dank gilt allen Akteurinnen und Akteuren, die täglich dazu beitragen, dass Inklusion bei uns nicht nur ein Anspruch bleibt, sondern gelebte Wirklichkeit ist.“

    Initiative „Inklusive Regionen“

    Das Kultusministerium startete im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Sozialministerium die Initiative „Inklusive Regionen“. Dabei stand die 2015 gegründete „Modellregion Inklusion“ Kempten Pate.

    Die Initiative setzt auf die Vernetzung und systematische Kooperation schulischer und außerschulischer Akteure in den Regionen, um gemeinsam individuell passgenaue und vertiefte Formen eines gemeinsamen Unterrichts und abgestimmter unterstützender Angebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen bzw. besonderen Förderbedarfen zu erproben.

    In Bayern tragen nun folgende Regionen das Prädikat „Inklusive Region“:

    • Ansbach (Landkreis)
    • Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)
    • Augsburg (Region Nord-West/ Oberhausen)
    • Coburg (Stadt und Landkreis)
    • Hof (Stadt)
    • Kempten (Stadt)
    • Landshut (Stadt und Landkreis)
    • Miltenberg (Landkreis)
    • Nürnberger Land (Landkreis)
    • Oberallgäu (Landkreis)
    • Ostallgäu (Landkreis)
    • Rosenheim (Stadt und Landkreis)
    • Tirschenreuth (Landkreis)
    • Weilheim-Schongau (Landkreis)
  • Kultusministerin Anna Stolz ernennt Nürnberger Land zur neuen Inklusiven Region
    15. Juni 2026

    Ein weiterer wichtiger Schritt vorwärts für die Inklusion in Bayern: Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird nun auch das Nürnberger Land zur Inklusiven Region. Im Bewerbungsverfahren überzeugte es durch ein beeindruckendes, über viele Jahre gewachsenes Netzwerk.Dieses ist darauf ausgerichtet, Inklusion in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nachhaltig zu verankern. Die bereichsübergreifende Zusammenarbeit von Schulen, Jugendhilfe, Kommunen sowie zahlreichen weiteren Partnern bildet dafür eine zentrale Grundlage. Besonders hervorzuheben ist hier die aktive Einbindung von Menschen mit Behinderung und deren Familien in die Arbeit der Steuergruppe. Zudem setzt das Nürnberger Land einen Schwerpunkt auf die Gestaltung des Übergangs von der Kita in die Schule.

    Kultusministerin Anna Stolz beglückwünscht die neue Inklusive Region: „ Im Nürnberger Land arbeiten viele Partner Hand in Hand, um Teilhabe von Anfang an zu ermöglichen und Barrieren abzubauen. Besonders bemerkenswert ist, dass Menschen mit Beeinträchtigung und ihre Familien aktiv an den Entwicklungsprozessen beteiligt werden. Gleichzeitig setzt der Fokus auf den Übergang von der Kita in die Schule ein wichtiges Signal. Dieses Zusammenspiel aus Vernetzung, Beteiligung und gemeinsamer Verantwortung macht das Nürnberger Land zu einem überzeugenden Beispiel für gelebte Inklusion. Allen Beteiligten spreche ich dafür meine Anerkennung und meinen herzlichen Dank aus.“


    BayernsSozialministerin Ulrike Scharf betont:„Im Nürnberger Land wird Inklusion gelebt und alle Akteure arbeiten eng zusammen. Ein Netzwerk aus Schulen, Beratungsstellen und Initiativen schafft barrierefreieLernumgebungen. So erhält jedes Kind die passende Förderung.Mit dem Prädikat ‚Inklusive Region‘ wird ein starkes Zeichen gesetzt und das EngagementderLandkreisesichtbar: Bayern ist gemeinsam stark.“

    Armin Kroder, Landrat des Nürnberger Lands : „Die Ernennung zur ‚Inklusiven Region‘ ist eine großartige Anerkennung für die leidenschaftliche Arbeit, die im Nürnberger Land seit Jahren von vielen Akteuren geleistet wird. Dafür danke ich allen Beteiligten ausdrücklich. Inklusion gelingt nur, wenn Schulen, Kommunen, die Jugendhilfe und die Familien an einem Strang ziehen. Sie ist kein Zustand, den man einmal erreicht, sondern eine Daueraufgabe, die wir im Nürnberger Land auch weiterhin als Gemeinschaft anpacken. Wir freuen uns darauf, ab dem Schuljahr 2026/2027 mit dieser Auszeichnung im Rücken noch mehr Brücken zu bauen."

    Norbert Dünkel, Mitglied des Bayerischen Landtags : „Als fraktionsübergreifender Sprecher für die Inklusion im Bayerischen Landtag habe ich mich gerne dafür eingesetzt, dass auch mein Heimatlandkreis Inklusive Region wird. Ich freue mich außerordentlich, dass das Nürnberger Land mit der heutigen Ernennung für alle Bemühungen unserer Schulen vor Ort honoriert wird. Damit wird eine weitere Professionalisierung der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf auf den Weg gebracht, die Vernetzung aller Schularten gestärkt und mehr personelle Unterstützung ermöglicht. Besonders stolz bin ich, dass unsere Schulen im Landkreis diesen Weg nun beschreiten, nachdem wir den Prozess 2022 mit meiner Impulsveranstaltung gemeinsam angestoßen haben."

    Felix Locke, Mitglied des Bayerischen Landtags: „Als Heimatlandkreis liegt mir das Nürnberger Land besonders am Herzen. Die Ernennung zur ,Inklusiven Region‘ zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind: hin zu einer Gesellschaft, in der jeder Mensch seine Fähigkeiten einbringen und selbstbestimmt leben kann. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die sich tagtäglich für mehr Teilhabe und ein inklusives Miteinander einsetzen.“


    Initiative „Inklusive Regionen“

    Das Kultusministerium startete im Jahr 2019 gemeinsam mit dem Sozialministerium die Initiative „Inklusive Regionen“. Dabei stand die 2015 gegründete „Modellregion Inklusion“ Kempten Pate.

    Die Initiative setzt auf die Vernetzung und systematische Kooperation schulischer und außerschulischer Akteure in den Regionen, um gemeinsam individuell passgenaue und vertiefte Formen eines gemeinsamen Unterrichts und abgestimmter unterstützender Angebote für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen bzw. besonderen Förderbedarf zu erproben.

    In Bayern tragen nun folgende Regionen das Prädikat „Inklusive Region“:

    • Ansbach (Landkreis)
    • Aschaffenburg (Stadt und Landkreis)
    • Augsburg (Region Nord-West/ Oberhausen)
    • Coburg (Stadt und Landkreis)
    • Hof (Stadt)
    • Kempten (Stadt)
    • Landshut (Stadt und Landkreis)
    • Miltenberg (Landkreis)
    • Nürnberger Land (Landkreis)
    • Oberallgäu (Landkreis)
    • Ostallgäu (Landkreis)
    • Rosenheim (Stadt und Landkreis)
    • Tirschenreuth (Landkreis)
    • Weilheim-Schongau (Landkreis)

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