Anmeldung an der Fachakademie für Sozialpädagogik zur Ausbildung staatl. anerkannter Erzieher/in noch möglich!

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufsschule München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Staatl. Berufsschule München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Die Sommerferien stehen vor der Tür – Schuljahresende für rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern
    26. Juli 2024

    Kultusministerin Anna Stolz wünscht erholsame Ferien – Jahreszeugnis als wichtige Rückmeldung zum individuellen Lernfortschritt.

    Am Freitag starten rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern in die Sommerferien. Damit geht einmal mehr ein ereignisreiches Schuljahr zu Ende. „Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften wunderbare und erholsame Sommerferien. Mein herzliches Dankeschön gilt allen Mitgliedern unserer tollen Schulfamilie, die das vergangene Schuljahr mit ihrer Begeisterung, ihrer Neugierde und ihrem großen Engagement geprägt haben. Jetzt haben sich alle die Sommerpause mehr als verdient. Für die kommenden sechs Wochen gilt: Einfach mal die Seele baumeln lassen und Kraft tanken, um mit frischer Energie in das neue Schuljahr 2024/2025 starten zu können!“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Mit Blick auf die Zeugnisvergabe sagt sie: „Natürlich ist das Zeugnis am Schuljahresende eine wichtige Rückmeldung für unsere Schülerinnen und Schüler. Dabei sollten wir aber auch nie vergessen: Noten sind auch nicht alles. Jede Schülerin und jeder Schüler hat einzigartige Stärken und Talente, die genauso wichtig sind, die sich aber nicht in Noten feststellen und bewerten lassen.“

    Kultusministerin Anna Stolz wünscht erholsame Ferien – Jahreszeugnis als wichtige Rückmeldung zum individuellen Lernfortschritt.

    Am Freitag starten rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern in die Sommerferien. Damit geht einmal mehr ein ereignisreiches Schuljahr zu Ende. „Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften wunderbare und erholsame Sommerferien. Mein herzliches Dankeschön gilt allen Mitgliedern unserer tollen Schulfamilie, die das vergangene Schuljahr mit ihrer Begeisterung, ihrer Neugierde und ihrem großen Engagement geprägt haben. Jetzt haben sich alle die Sommerpause mehr als verdient. Für die kommenden sechs Wochen gilt: Einfach mal die Seele baumeln lassen und Kraft tanken, um mit frischer Energie in das neue Schuljahr 2024/2025 starten zu können!“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Mit Blick auf die Zeugnisvergabe sagt sie: „Natürlich ist das Zeugnis am Schuljahresende eine wichtige Rückmeldung für unsere Schülerinnen und Schüler. Dabei sollten wir aber auch nie vergessen: Noten sind auch nicht alles. Jede Schülerin und jeder Schüler hat einzigartige Stärken und Talente, die genauso wichtig sind, die sich aber nicht in Noten feststellen und bewerten lassen.“

    Kultusministerin Anna Stolz wünscht erholsame Ferien – Jahreszeugnis als wichtige Rückmeldung zum individuellen Lernfortschritt.

    Am Freitag starten rund 1,7 Millionen Schülerinnen und Schüler in Bayern in die Sommerferien. Damit geht einmal mehr ein ereignisreiches Schuljahr zu Ende. „Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften wunderbare und erholsame Sommerferien. Mein herzliches Dankeschön gilt allen Mitgliedern unserer tollen Schulfamilie, die das vergangene Schuljahr mit ihrer Begeisterung, ihrer Neugierde und ihrem großen Engagement geprägt haben. Jetzt haben sich alle die Sommerpause mehr als verdient. Für die kommenden sechs Wochen gilt: Einfach mal die Seele baumeln lassen und Kraft tanken, um mit frischer Energie in das neue Schuljahr 2024/2025 starten zu können!“, betont Kultusministerin Anna Stolz.

    Mit Blick auf die Zeugnisvergabe sagt sie: „Natürlich ist das Zeugnis am Schuljahresende eine wichtige Rückmeldung für unsere Schülerinnen und Schüler. Dabei sollten wir aber auch nie vergessen: Noten sind auch nicht alles. Jede Schülerin und jeder Schüler hat einzigartige Stärken und Talente, die genauso wichtig sind, die sich aber nicht in Noten feststellen und bewerten lassen.“

    Sommergruß von Kultusministerin Anna Stolz

    Sommergruß von Kultusministerin Anna Stolz

    Sommergruß von Kultusministerin Anna Stolz

    Bei Fragen rund um das Lernen, den Lernstand und den Lernfortschritt können sich Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte und auch die Schulpsychologen vor Ort sowie an die Staatlichen Schulberatungsstellen wenden. Diese stehen ihnen als kompetente Ansprechpartner jederzeit unterstützend zur Seite:

    Staatliche Schulberatungsstellen

    Staatliche Schulberatungsstellen

  • Vereint in Vielfalt − Deutschland und Slowenien und ihre grenzenlose Freundschaft
    25. Juli 2024

    Auszeichnung herausragender Beiträge im Wettbewerb „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn – Wir in Europa“ – Kultusministerin Anna Stolz: „Ein starkes Europa profitiert von kulturellem Austausch!“

    Die europäische Idee mit Leben zu füllen, ist der Ausgangspunkt des bayerischen Landeswettbewerbs „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn – Wir in Europa“, der dieses Mal unter dem Motto „Europa zwischen Adria und Alpen. Slowenien – entdecke die Vielfalt!“ stattfand. Über 4.500 Schülerinnen und Schüler aus Bayern und zahlreichen osteuropäischen Ländern begaben sich erfolgreich auf die Spuren der Geschichte Sloweniens und nahmen dabei auch Natur und Kultur des östlichen Nachbarstaates genauer in den Blick. Das Ergebnis dieser interkulturellen Begegnung ist eine Vielzahl an innovativen Projekten, von denen die besten gestern im Kaisersaal des Rathauses von Rothenburg ob der Tauber ausgezeichnet wurden.

    Kultusministerin Anna Stolz hob den besonderen Stellenwert der slowenisch-deutschen Beziehung hervor: „Es ist wunderbar, zu sehen, wie im Laufe der Zeit aus einer Nachbarschaft eine starke Freundschaft und Partnerschaft entstanden ist. Wettbewerbe wie dieser sind eine tolle Gelegenheit für junge Menschen, mehr über ihre östlichen Nachbarn zu erfahren und intensiv in deren Kultur und Geschichte einzutauchen. Gemeinsam schreiben unsere Schülerinnen und Schüler das europäische Erfolgsbuch weiter, Seite für Seite und Hand in Hand.“ Stellvertretend für die Kultusministerin übernahm Ministerialdirigentin Dr. Christine Modesto, die den Realschulbereich am Kultusministerium verantwortet, die Siegerehrung und gratulierte zu den tollen Kreativprojekten: „Europa lebt vom gegenseitigen Verständnis. Ihr habt auf beeindruckende Weise gezeigt, wie viel es in der slowenisch-deutschen Vergangenheit und Gegenwart zu entdecken gibt. Gemeinsam habt ihr spannende Sagen Sloweniens auf die Bühne gebracht, ein slowenisches Back- und Kochbuch für Kinder und Jugendliche und eine Choreographie zu traditioneller slowenischer und moderner Musik gestaltet. Das zeigt: Gemeinsam können wir viel voneinander lernen und die europäische Idee mit noch mehr Leben füllen.“

    „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn – Wir in Europa“

    Das bayerische Kultusministerium ist Veranstalter des Schülerlandeswettbewerbs „Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn − Wir in Europa“, dessen Durchführung vom „Haus des Deutschen Ostens“ unterstützt wird. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre durchgeführt und nimmt dabei besonders die Entwicklung der historischen Beziehungen zwischen Deutschland und seinen osteuropäischen Nachbarn in den Blick. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen Beitrag zur europäischen Integration und zur Überwindung historisch begründeter Stereotype zu leisten. Die interkulturelle Dimension des Wettbewerbs wird dadurch unterstrichen, dass auch Schülerinnen und Schüler aus Osteuropa teilnehmen und mit den bayerischen Schülern während einer dreitägigen Begegnung in einen lebhaften Austausch treten.

    Vergeben wurden Preise an Schülergruppen in insgesamt vier Altersstufen für herausragende Beiträge in den Kategorien Kunst, Musik, Literatur, Spurensuche sowie Land und Leute. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten in diesem Schuljahr mit Kreativbeiträgen oder über eine Beteiligung am Wissensquiz an dem Wettbewerb teilgenommen. Ein Teil von ihnen – darunter auch die Sieger des Wissensquiz – erhielt bereits über die Schulen Anerkennungsurkunden und Sachpreise wie Bücher und Spiele.

    Weitere Informationen unter: Die Deutschen und ihre östlichen Nachbarn — Wir in Europa (oestlichenachbarn.de)


    Die in Rothenburg ob der Tauber ausgezeichneten Gewinnerinnen und Gewinner des Kreativwettbewerbs im Einzelnen
    :

    Bayerische Schulen:

    • Reutersbrunnenschule Nürnberg: Projekte zum Schülerwettbewerb rund um Slowenien
    • Grundschule Tiefenbach: Klöppeln verbindet
    • Grundschule Landau an der Isar: Klein, aber oho – eine sportliche Erkundungstour durch Slowenien
    • König-Otto-I.-Grundschule Königsbrunn-Nord: Volkstanz und Popmusik. Gestaltung einer Choreographie zu traditionell slowenischer und moderner Musik
    • Obermenzinger Gymnasium München: Typisch slowenisch! Historisches Bauernhaus und Klöppeltradition
    • Hertzhaimer-Gymnasium Trostberg: Modellbau: Solkanbrücke – Burg von Ljublijana – slowenisches Dorffest
    • Gymnasium Ergolding: Slowenisches Kalender-Kochbuch
    • Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm: Die Glasbrücke – ein Theaterstück nach einem slowenischen Volksmärchen
    • Mathilde-Eller-Schule München: Projektwoche zu Slowenien und Gestaltung einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung
    • Comenius-Gymnasium Deggendorf: Einladung ins Café Slovenija
    • Clavius-Gymnasium Bamberg: Kuhanje je zabavno – Kochen macht Spaß
    • Mittelschule St. Stephan Straubing-Alburg: Wer sind wir? Und wenn ja, wo?
    • Theresien-Gymnasium München: Kunstprojekt zu Alma Karlin
    • Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut: Die Masken der Laufari aus Verkno
    • Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut gemeinsam mit dem Nový PORG - gymnázium a základní škola Praha: Unser Friedensweg

    Ausländische Schulen:

    • Publiczna SKOŁA Podstawowa im. Kornela Makuszyńskiego w. Piotrówce Jemielnica Polen: Biene – pszczola – Cebela: Die Imkerei in Slowenien und Schlesien und Bled – ein Juwel in den Alpen
    • Osnovna šola Bakovci Slowenien: Live-life-Podcast mit France Prešeren
    • Srednja poklicna in tehniška šola Murska Sobota Slowenien: Postkarten gestalten
    • Šolski Center Slovenske Konjice-Zlece Gimnazija Slowenien: Das grüne Herz Europas
    • Osnovna šola Cerkno und Mittelschule Weitensfeld Slowenien und Österreich: Seit Jahrhunderten sind wir verbunden
    • Základní škola Přimda und Osnovna šola Idrija Tschechien und Slowenien: Entdecke Slowenien
  • „Bayerns Beste“: Ehrung herausragender Schulabsolventinnen und Schulabsolventen im Freistaat
    23. Juli 2024

    Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz würdigen schulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement.

    In der Allerheiligen-Hofkirche der Münchner Residenz fand am Montag, 22. Juli 2024, die feierliche Ehrung der besten Absolventinnen und Absolventen aller Schularten statt. Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Kultusministerin Anna Stolz hatten 77 Schülerinnen und Schüler aus allen bayerischen Regierungsbezirken eingeladen und gratulierten den jungen Talenten stellvertretend für alle Absolventinnen und Absolventen, die in diesem Jahr ihren Abschluss gemacht haben.

    Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söderwürdigt den Einsatz der Schülerinnen und Schüler: „Tolle Auszeichnung für die Besten in Bayern: Unsere Schülerinnen und Schüler zeigen überragende Leistungen – und das nicht nur in der Schule. Sie haben auch der Gesellschaft etwas zu geben und bringen sich ehrenamtlich ein, ob in der Schule, im Sportverein oder im sozialen Bereich. Sie alle sind tolle Persönlichkeiten und die Leistungsträger von morgen. Wir können zuversichtlich in die Zukunft schauen, denn diese tolle junge Generation bringt uns voran! Herzlichen Glückwunsch an alle, Danke für das großartige Engagement und alles Gute für die Zukunft. Bayern ist stolz!“

    Auch die Bayerische Kultusministerin Anna Stolz gratuliert: „Mit ihrem herausragenden Schulabschluss haben unsere Absolventinnen und Absolventen die allerbesten Zukunftschancen – ob für ein Studium oder eine Berufsausbildung. Gleichzeitig sind sie leuchtende Vorbilder für das ehrenamtliche Engagement im Freistaat. Ob als Schülersprecher, Lerntutor oder Schulsanitäter – sie machen sich stark für ihre Mitmenschen und engagieren sich weit über die Schule hinaus. Herzlichen Dank für das großartige Engagement und alles erdenklich Gute für den weiteren Lebensweg.“

    Die Veranstaltung wurde musikalisch vom Streichquartett des Pestalozzi-Gymnasiums München begleitet. Alle geladenen Absolventinnen und Absolventen erhielten im Rahmen der feierlichen Veranstaltung eine Urkunde, einen Edelstahltrinkbecher mit Staatswappen und einen Büchergutschein.

    Eine Schulliste zur Absolventenehrung 2024 finden Sie unter dem folgenden Link: Ergänzendes Pressematerial | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (bayern.de)

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