Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweise

A) Allgemeine Informationen

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Staatl. Berufliches Schulzentrum München-Land
Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089 9455190
Fax 089 945519 29
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Schulleiter: Jörg Schnadel, StD

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Staatl. Beruflichen Schulzentrums München-Land

Graf-Lehndorff-Str. 28
81929 München
Tel. 089/9455190
Fax 089/94551929
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Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von personenbezogenen Daten

Der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme erfolgt grundsätzlich durch

das Medienzentrum des Landratsamtes München-Land in unserem Auftrag.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftragsverarbeiter ein.

Auf Anforderung werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Unabhängig davon besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, den Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/ 

 

Weitere Informationen

Für nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontaktdaten erreichen.

 

 B) Informationen zum Internetauftritt

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Firma Hetzner Online AG betrieben.

Anschrift:
Hetzner Online AG
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen 
Deutschland

Tel.: 09831 505-0
Fax: 09831 505-3
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

 

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
  • übertragene Datenmenge.

Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen. 

 

Aktive Komponenten

Wir verwenden keine aktiven Komponenten wie Javascript, Java-Applets oder Active-X-Controls.

 

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Internetangebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespeichert, die für die Dauer Ihres Besuches auf der Internetseite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließlich während Ihres Besuchs unserer Internetseite. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie die Verwendung von Cookies akzeptieren, diese Funktion kann aber durch die Einstellung des Internetbrowsers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauerhaft abgeschaltet werden. Nach Ende Ihres Besuches wird Ihr Browser diese Cookies automatisch löschen.

 

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswertung des Nutzerverhaltens werden von uns nicht eingesetzt.

 

Online-Anmeldung: Schulantrag Online

Zum Zwecke der Erfassung personenbezogener Daten für die Schulverwaltung haben
wir als Verarbeiter die Firma Güntner intelligente IT-Lösungen beauftragt.

Anschrift:
Güntner intelligente IT-Lösungen
Theisseil 23
92637 Weiden

Das Internetmodul SchulantragOnline unterstützt die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung zur E-Government Initiative. Durch Eingabe personenbezogener Daten können alle benötigten Formulare für die Schuleinschreibung und für den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges über das Internet erstellt werden. Die eingegebenen Daten stehen auf einem gesicherten Server zum Import für das Schulverwaltungsprogramm zur Verfügung. Die komplette Abwicklung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen. Als Vertragsgrundlage gelten die DSGVO sowie das Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG)



C) Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshintergrund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leistungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. werden auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schulversäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulfinanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit; Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs.2 BBiG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schülerinnen und Schüler beziehungsweise der Erziehungsberechtigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfbehörden /Art. 95 BayHO)
  • das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern, § 3 Mittelschulordnung - MSO)
  • die jeweils zuständige Handwerkskammer bzw. das jeweils zuständige Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten als Träger überbetrieblicher Unterweisungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufsschulordnung - BSO)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG)
  • die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)
  • die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen feststellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Zielschule bei Schulwechsel (Art. 85a Abs. 3 BayEUG)
  • die Ausbildungsbetriebe (art. 85 Abs.1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 1 Berufsschulordnung - BSO)
  • der jeweilige Maßnahmeträger von außerschulischen (Aus-)Bildungsmaßnahmen (Art. 85 Abs. 1 BayEUG i.V.m. § 25 Abs. 2 BSO)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.


b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).


c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

 

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalverwaltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

  • Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)
  • Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)
  • die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zuständige Gesundheitsamt (§ 33-36 IfSG)

 

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

 

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

 

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

 

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

 

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

 

 

 

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Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hier finden Sie die aktuellen Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
  • Deutsches Sprachdiplom Professional – ein starkes Fundament für die berufliche Zukunft
    07. Juli 2025

    Ein Zertifikat, zahlreiche Perspektiven: Zum Ende des Schuljahres erhalten rund 1236 Schülerinnen und Schüler an über 55 Berufsschulen das Deutsche Sprachdiplom Professional.

    Kultusministerin Anna Stolz freut sich mit den erfolgreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern und spricht ihnen per Videobotschaft ihre Anerkennung aus: „Durch Ihr großes Engagement und Durchhaltevermögen haben Sie sich mit dem Deutschen Sprachdiplom Professional ein wichtiges Werkzeug für Ihren weiteren beruflichen Weg erarbeitet. Sprache ist eine Brücke, die Menschen verbindet und viele Türen öffnet. Den Schlüssel dazu halten Sie jetzt in Ihren Händen. Dazu gratuliere ich Ihnen von Herzen.“

    Was ist das „Deutsche Sprachdiplom Professional“ ?

    Das „Deutsche Sprachdiplom Professional“ (DSD I PRO) ist ein international anerkanntes Zertifikat der Kultusministerkonferenz nach festgelegten Standards und mit weltweit einheitlichen Prüfungen. Die Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler ab etwa 16 Jahren, die eine berufliche Schule mit beliebigem Fachgebiet besuchen und ihre berufsorientierten Deutschkenntnisse nachweisen möchten. Das DSD I PRO gilt als Nachweis der Deutschkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 und ist zur Aufnahme an vielen Studienkollegs erforderlich. Die Prüfung ist in folgenden Kompetenzbereichen zu absolvieren:

    • Leseverstehen
    • Hörverstehen
    • schriftliche Kommunikation
    • mündliche Kommunikation
  • Kultusministerin Anna Stolz und Ernährungsministerin Michaela Kaniber besuchen eine „gute gesunde Schule“ in Nürnberg
    07. Juli 2025

    Nürnberger Johannes-Scharrer-Gymnasium bietet seit vier Jahren fächerübergreifende Projekte zu Ernährung, Bewegung und Resilienz an.

    Kultusministerin Anna Stolz und Ernährungsministerin Michaela Kaniber haben gemeinsam mit Nürnbergs Oberbürgermeister Marcus König und Cornelia Trinkl, Referentin für Schule und Sport der Stadt Nürnberg,das Nürnberger Johannes-Scharrer-Gymnasium besucht, das seit dem Schuljahr 2021/2022 die Auszeichnung „gute gesunde Schule“ trägt. Zu Beginn jedes Schuljahres entwickeln die Mitglieder der AG „Gesunde Schule“ anhand einer Bedürfnisanalyse konkrete Projekte zur Gesundheitsförderung. Dabei setzt das Gymnasium auf die Schwerpunkte Bewegung, Resilienz und Ernährung.

    Auf dem Dachgarten der Schule ernteten die Ministerinnen Kräuter, die sie anschließend beim gemeinsamen Kochen mit Schülerinnen und Schülern verwendeten. Zudem informierten sich die Ehrengäste in der schuleigenen Imkerei darüber, wie Honig geschleudert wird. Zum Abschluss besuchten sie ganz im Sinne einer „Bewegten Schule“ eine Klasse, die ihnen demonstrierte, wie Bewegungseinheiten den Unterricht bereichern können.

    Gesunde und nachhaltige Lebensweise im Fokus

    „Das Programm ‚gute gesunde Schule‘ ist ein echter Motor für Veränderung. Jedes Jahr wächst die Zahl der teilnehmenden Schulen – das zeigt, dass das Thema Gesundheit nicht nur im Unterricht fest verankert ist, sondern die Schulfamilien vor Ort darüber hinaus einiges zur Prävention und Gesundheitsförderung auf die Beine stellen. Wir wollen den Kindern und Jugendlichen eine gesunde und nachhaltige Lebensweise nahebringen. Denn Gesundheit und allgemeines Wohlbefinden sind nicht nur für den schulischen Erfolg ausschlaggebend. Schulen wie das Nürnberger Johannes-Scharrer-Gymnasium haben eine wichtige Vorbildfunktion für andere Schulen: Es gibt hier keine losgelösten Einzelaktionen, sondern die Projekte sind aufeinander abgestimmt und werden ständig weiterentwickelt“, betonte Kultusministerin Anna Stolz.

    Ernährungs- und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber sagte: „Ich bin beeindruckt, wie intensiv, praktisch und lebensnah sich die Jugendlichen in der AG ‚Gesunde Schule‘ mit Ernährung auseinandersetzen. Diese Erfahrung und das Erlebnis, Lebensmittel selbst zu erzeugen, ist ein wichtiges Signal junger Menschen für mehr Ernährungskultur, Regionalität und Genuss.“

    Landesprogramm „gute gesunde Schulen“

    Um „gute gesunde Schule“ ( https://www.ggs.bayern.de/ ) zu werden, müssen die Schulen im Schuljahr mindestens zwei Gesundheits-Projekte aus verschiedenen Themenfeldern durchführen. Die Bandbreite reichte hier von Ernährung über Bewegung bis hin zu psychischer Gesundheit, aber auch Stress- und Suchtprävention spielten eine Rolle. Ernährung und Bewegung sind die Dauerbrennerthemen der schulischen Gesundheitsförderung: Das Ackern im Schulgarten, gemeinsame Kochstunden, die Anschaffung und Anleitung von Bewegungs- und Spielangeboten sowie die Umgestaltung des Pausenhofs sind hier exemplarische Beispiele.

    Träger des Landesprogramms sind neben dem Kultus- und Gesundheits- und Pflegeministerium das Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG) am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die AOK Bayern, die BARMER und die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB).

    Alle ausgezeichneten Schulen sind auf einer interaktiven Karte auf der Homepage des Landesprogramms unter Wir sind dabei! (bayern.de) aufgeführt. Weitere Informationen zum Landesprogramm und zur Bewerbung erhalten Sie unter https://www.ggs.bayern.de/.

  • Landespreisverleihung des Europäischen Wettbewerbs unter dem Motto „Europa? Aber sicher!“
    07. Juli 2025

    Kultusministerin Anna Stolz gratuliert den bayerischen Siegerinnen und Sieger zu ihren herausragenden Beiträgen.

    Wie sicher ist Europa? Dieser vielschichtigen Frage gingen zahlreiche Schülerinnen und Schüler in der 72. Auflage des Europäischen Wettbewerbs nach. Dabei spielten u.a. Themen wie Friedenssicherung, stabile Demokratie, Zivilcourage oder Sicherheit im Internet eine zentrale Rolle. Im festlichen Ambiente des Kuppelsaals der Staatskanzlei wurden nun vergangenen Samstag die bayerischen Bundessiegerinnen und -sieger des „Europäischen Wettbewerbs“ geehrt.

    Kultusministerin Anna Stolz beglückwünschte die Preisträgerinnen und Preisträger zu ihren beachtlichen Erfolgen: „Die exzellenten Beiträge zur Sicherheit in Europa haben Symbolkraft und zeigen, was unsere Gesellschaft zusammenhält – Frieden, Freiheit und Verantwortung füreinander. Unsere jungen Menschen haben mit beeindruckender Kreativität und künstlerischer Ader Visionen entworfen, die uns Mut machen und Europa ein sicheres Fundament geben können. In ihren Kunstwerken/Werken, Gedichten und Songs spürt man: Die Zukunft Europas beginnt im Klassenzimmer.“

    Bayerns Europaminister Eric Beißwenger: „Die Zukunft Europas liegt vor allem in den Händen der jungen Generation. Die EU ist wahrlich nicht perfekt. Aber sie ist dennoch eine absolute Erfolgsstory und das Beste, was wir haben. Nahezu 80 Jahre ohne Kriege hat es in der Geschichte Europas noch nie gegeben. Das ist vor allem das Verdienst der europäischen Einigung. Gerade in Zeiten, in denen der Nationalismus in einigen Ländern wieder stärker wird, ist es unglaublich wichtig und wertvoll, daran immer wieder zu erinnern. Die EU braucht das Engagement der Jugend, um die Begeisterung für das Projekt und die Idee Europa zu schüren und wach zu halten.“

    Ministerialdirigentin Dr. Christine Modesto ,Leiterin der Realschulabteilung im Kultusministerium, vertrat das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bei der Veranstaltung: „In jedem einzelnen Beitrag spürt man den Wunsch unserer Schülerinnen und Schüler, die Sicherheit in Europa, aber auch in ihrem privaten Umfeld zu stärken. Der Europäische Wettbewerb bietet ihnen eine wunderbare Bühne, sich mit aktuellen Themen unserer Zeit intensiv auseinanderzusetzen und zum Mitmachen anzuregen. Wichtig ist: Sicherheit ist nicht selbstverständlich und nur gemeinsam schaffen wir eine Basis dafür.“

    Über die 72. Runde des Europäischen Wettbewerbs 2025

    Auch an der 72. Runde des Europäischen Wettbewerbs mit den 13Aufgaben rund um das Motto „Europa? Aber sicher!“ beteiligten sich wieder sehr viele Schülerinnen und Schüler: Mehr als 74.000 Teilnehmende befassten sich in ihren rund 43.000 kreativen bildnerischen Arbeiten, Texten und medialen Projekten mit dem Thema Sicherheit. Alleine in Bayern haben mehr als 18.000 Schülerinnen und Schüler von 220 Schulen am Europäischen Wettbewerb teilgenommen. Bayern erzielte dabei 95 von insgesamt 454 vergebenen Bundespreisen.

    Die bayerischen Bundessiegerinnen und Bundessieger mit der Auszeichnung „Beste Arbeit“:

    Max-Fellermeier-Grundschule Neuötting

    Schaak, Karolina (Modul 1-1: Hilfe in der Not)

    Veit-Höser-Gymnasium Bogen

    Kampfhammer, Johanna (Modul 2-1: Europa – phantastisch gewachsen

    Gustav-von-Schlör-Schule. Staatliche Fachoberschule Weiden i. d. Oberpfalz.

    Zaheri, Rojin (Modul 4-2: Reingelegt?!)

    Gustav-von-Schlör-Schule. Staatliche Fachoberschule Weiden i. d. Oberpfalz.

    Gürtler, Katharina (Modul 4-3: Europa – sozial und sicher?)

    Gymnasium Wertingen

    Gruppe „Peace Breeze“ (25 Schülerinnen und Schüler; Sondermodul „Frieden schaffen“)

    Weitere Hintergrundinformationen zum Europäischen Wettbewerb

    Europa auf kreative Weise entdecken und mitgestalten – das ist das Ziel des Europäischen Wettbewerbs. Von der ersten Jahrgangsstufe bis zum Abitur sind alle Schülerinnen und Schüler eingeladen, zu aktuellen europäischen Themen innovative Beiträge einzureichen. Ob Gemälde, Fotos, Collagen, Skulpturen, Texte, Essays, Poetry Slams, Reden, Podcasts, Videoclips, Interviews, Comics, Musikstücke, Medienkampagnen oder Onlinebeiträge: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt!

    Der Wettbewerb fordert Schülerinnen und Schüler dazu auf, sich mit europäischen Themen und Fragestellungen im Unterricht intensiv auseinanderzusetzen, und verfolgt das Ziel, den Europagedanken zu stärken. Die aktuellen und vielfältigen Themen zeigen zudem, wie die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene effektiv gelingen kann und welche Synergien sich daraus ergeben können.

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Staatliche Berufsschule München-Land • Graf – Lehndorff – Str. 28 • D-81929 MÜNCHEN

Telefon: 089/9455190 • Fax: 089/94551929 • Email: sekretariat@bszml.de

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